So oder ähnlich sah die Tatwaffe aus. (Symbolbild)
Foto: ZVG

Prozess in Frankreich
Bub (†2) erstickt an Würstchen – Hersteller vor Gericht

In Frankreich muss sich der Wursthersteller Herta verantworten. Es geht um den Tod eines kleinen Buben, der an einem Stück Wurst erstickte.
Publiziert: 25.01.2021 um 20:31 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2021 um 07:52 Uhr

Weil ein kleiner Junge an einem Würstchen erstickt ist, steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht. Der Prozess gegen den Konzern wegen fahrlässiger Tötung begann am Montagnachmittag im südwestfranzösischen Dax, wie die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden.

Der Fall geht Medienberichten zufolge zurück auf den Sommer 2014. Damals war ein zwei Jahre und elf Monate altes Kind auf einem Campingplatz an einem Stück Knacki-Wurst erstickt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP schreibt. Seine Eltern forderten demnach klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Grossbuchstaben sein.

Jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich

Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, heisse es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten, schrieb AFP. Demnach hatte der Wursthersteller vor Gericht auf die Weiterentwicklung der Verpackung hingewiesen. In der Verteidigung habe es zudem geheissen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich.

Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich. Wie Nestlé Frankreich schreibt, war das Unternehmen 1986 der Nestlé-Gruppe beigetreten. (SDA)

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