ARCHIV - Die beiden Angeklagten Anwar R. (57, l) und Eyad A. (43, r) sitzen auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts hinter Corona-Schutzscheiben. Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt
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Der Syrer Eyad A. hatte sich nach Überzeugung der Richter am Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht. Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen.
Nach Überzeugung des Gerichts machte er sich der Folter und der Freiheitsberaubung schuldig. Gegen den syrischen Hauptangeklagten Anwar R. (58) soll der im April 2020 begonnene Prozess noch weiterlaufen.
(SDA)