Auf dem Spiel stehe die gesamte nachbarstaatliche Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, nicht zuletzt auch die bisher nach EU-Recht praktizierte grenzüberschreitende Strafverfolgung und die Auslieferung von Straftätern, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Montag berichtet.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, sagte dem RND, das System der Rechtshilfe erfolge im Vertrauen darauf, dass die beteiligten Länder Rechtsstaaten seien. Sobald Polen aber nach Auffasung der EU kein Rechtsstaat mehr sei, dürften sich die übrigen Mitgliedsstaaten schwer tun, Polen etwa bei der Strafverfolgung vorbehaltlos zu unterstützen. Sofern einem Beschuldigten in Polen kein faires Verfahren drohe, liefere etwa die deutsche Justiz ihn im Zweifelsfall eher nicht aus.
Polen sei dabei, sich durch die Justizreform in der EU-Rechtsgemeinschaft zu isolieren, sagte Gnisa weiter. Insbesondere der europäische Haftbefehl erscheint nach Einschätzung der Fachleute zukünftig im Zusammenspiel mit Polen nicht mehr reibungslos praktikabel.
Der deutsche Justizminister Heiko Maas dem Redaktionsnetzwerk: «Die Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz gefährden Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung.» Dem könne die EU «nicht tatenlos zusehen».
Die nationalkonservative Regierung in Polen verfolgt mit einer Reihe von Gesetzen das Ziel, ihren Einfluss auf die Justiz des Landes zu vergrössern. Unter- und Oberhaus hatten Ende der Woche einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem der Oberste Gerichtshof des Landes unter Regierungskontrolle gestellt werden soll.
Der umstrittene Entwurf muss nur noch von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden. Unter anderem soll das von der Regierungspartei PiS beherrschte Parlament künftig auch über die Besetzung des Landesrichterrats entscheiden.