Onlinehandel
Künftig auch Billigwaren bei Import in EU zollpflichtig

Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress und Co sollen künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU bezahlen. Bei einem Treffen in Brüssel stimmten die Finanzminister der EU-Länder mehrheitlich dafür, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen.
Publiziert: 17:17 Uhr
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Die EU will neu auch auf dem Import von Billigwaren einen Zoll einführen. Davon betroffen sind unter anderen die chinesischen Shopping-Plattformen Temu und Shein.(Archivbild)
Foto: OLIVER BERG
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das sagte die dänische Ministerin Stephanie Lose nach dem Treffen. Dänemark hat derzeit den rotierenden Vorsitz der EU-Länder inne. Künftig sollen Zölle somit ab dem ersten Euro auf alle Waren erhoben werden, die in die EU eingeführt werden. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, dürfte abzuwarten bleiben.

Mit dem Vorstoss soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Die Abschaffung sei ein klares Signal der EU dafür, dass die Überschwemmung der europäischen Märkte mit grossen Mengen billiger Importwaren aus Drittländern - insbesondere aus Asien - nicht akzeptabel ist, hiess es.

Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Die neue Regelung soll ab 2028 gelten, wenn auch eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen soll. Die Mitgliedsstaaten wollen allerdings schon im kommenden Jahr eine Übergangslösung einführen.

Mit dem Abschaffen der 150-Euro-Freigrenze soll sichergestellt werden, dass alle Händler - unabhängig von ihrem Standort - die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.

Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. 

Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Ausserdem sei die Befreiung für Verkäufer ein Anreiz, grössere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen.

Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission waren 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen - deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Von der Abgabe dürften Online-Shoppingportale wie Amazon oder Etsy sowie E-Commerce-Giganten wie Temu, AliExpress und Shein betroffen sein.

Neben der nun beschlossenen Zollpflicht auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.

Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren bei Anbietern wie Shein oder Temu unter anderem auch Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.

In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Onlinehändler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung letzte Woche ein Verfahren gegen die Plattform ein.

Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200'000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

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