Ösi-Advokat verliert gegen «Goliath»
Sammelklagen gegen Facebook nach EU-Recht nicht möglich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündete heute Vormittag ein Grundsatzurteil zu Klagen gegen Facebook. Strittig war, ob der österreichische Datenschutz-Aktivist Schrems in Österreich klagen und dabei auch mehrere Beschwerden zu einer Art Sammelklage gegen Facebook bündeln kann.
Publiziert: 25.01.2018 um 09:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:25 Uhr
Ein Datenschützer hat Facebook verklagt.
Foto: DADO RUVIC

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zu Klagen gegen Facebook gesprochen: Der junge Jurist aus Österreich, Max Schrems, kämpfte dafür, in Österreich gegen Facebook klagen zu dürfen und mehrere Beschwerden in eine Art «Sammelklage» bündeln zu dürfen.

Nun hat das EuGH entschieden: Sammelklagen gegen Facebook sind nach EU-Recht nicht möglich.

Der Datenschützer Max Schrems wollte gemeinsam mit 25'000 anderen Nutzern aus aller Welt gegen Facebook vorgehen, als Gerichtsstand sollte Wien gelten. «Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst», kommentierte Schrems in einer Mitteilung.

Facebook lehnte zuvor die Zuständigkeit der Gerichte in Österreich ab und forderte, dass Irland als Gerichtsstandort gilt. Dort sind jedoch Sammelklagen nicht möglich.

Schrems wurde 2015 international bekannt. Der junge Datenschützer gewann damals seinen ersten Prozess gegen das US-Unternehmen Facebook. Ein Gericht entschied damals, dass Facebook durch die Weitergabe personenbezogener Daten von Europa in die USA das EU-Recht verstösst. (pma)

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