NSU-Prozess
Bundesanwalt fordert im NSU-Prozess lebenslange Haft für Zschäpe

München – Im NSU-Prozess gegen mutmassliche Rechtsterroristen in Deutschland fordern die Kläger für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen zehnfachen Mordes. Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München.
Publiziert: 12.09.2017 um 10:29 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 13:38 Uhr
Die Kläger bezeichnen Beate Zschäpe als Teil des «verschworenen Triumvirats» der NSU: Nun fordern sie eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrfachem Mordes. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/EPA/SEBASTIAN WIDMANN

Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Diemer in seinem Plädoyer. Es wurde erwartet, dass er anschliessend auf die weiteren Verbrechen und die Frage einer möglichen anschliessenden Sicherungsverwahrung zu sprechen kommt.

Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen.

Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur «Tatherrschaft» gezeigt und habe «ein Drittel eines verschworenen Triumvirats» gebildet.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmassliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe.

Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschliessend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.

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