Nicht «ultralinks»
Deutsche Richter-Kandidatin wehrt sich

Die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf weist Vorwürfe zurück, sie sei weder «ultralinks» noch «linksradikal». Nach der gescheiterten Wahl im Bundestag kritisiert sie die Berichterstattung als unvollständig und unsachlich.
Publiziert: 11:19 Uhr
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ARCHIV - Frauke Brosius-Gersdorf. Foto: Britta Pedersen/dpa/Archivbild
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Nach der gescheiterten Wahl von drei Verfassungsrichtern im Deutschen Bundestag hat die von den Sozialdemokraten vorgeschlagene Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf gegen sie erhobene Vorwürfe zurückgewiesen.

«Die Bezeichnung meiner Person als ‹ultralinks› oder ‹linksradikal› ist diffamierend und realitätsfern», heisst es in einer Stellungnahme der Juristin, die sie über eine Anwaltskanzlei veröffentlichte.

Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor, zuerst hatten ZDF und Deutschlandfunk darüber berichtet. Darin wirft sie Teilen der Medien vor, ihre Berichterstattung sei «unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent» gewesen. «Sie war nicht sachorientiert, sondern von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern.» In dem Schreiben heisst es weiter: «Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen.»

Wahl am Bundestag kurzfristig abgesetzt

Am Freitag war die Wahl zweier neuer Richterinnen und eines Richters für Deutschlands höchstes Gericht kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags abgesetzt worden. Der Druck gegen die von der sozialdemokratischen SPD vorgeschlagenen Juristin Brosius-Gersdorf war in der christdemokratischen Union (CDU/CSU) zu gross geworden. Die Führung der Fraktion von Bundeskanzler Friedrich Merz konnte die mit dem Koalitionspartner SPD verabredete Unterstützung nicht mehr garantieren.

Brosius-Gersdorf schreibt weiter: «Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte.» Einseitige Zuschreibungen wie «ultralinks» und «linksradikal» entbehrten der Tatsachenbasis. «Sie beruhen auf einer punktuellen und unvollständigen Auswahl einzelner Themen und Thesen, zu denen einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden, um ein Zerrbild zu zeichnen.»

Unzutreffend und verunglimpfend sei etwa die Behauptung, sie habe sich für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt ausgesprochen. Auch ihre Positionen zu einem Kopftuchverbot und zu Paritätsmodellen für die Wahl des Bundestags seien unzutreffend wiedergegeben worden, betont Brosius-Gersdorf.

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