Neue Güsel-Gesetze in Italien
Wer Güsel falsch entsorgt, kann in den Knast kommen

Italien geht hart gegen Umweltverschmutzung vor. Neue Gesetze sehen drastische Strafen für illegale Müllentsorgung aus Autos vor, einschliesslich hoher Geldstrafen und möglicher Haftstrafen in Naturschutzgebieten.
Publiziert: 10:05 Uhr
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Aktualisiert: 12:50 Uhr
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Um die Umwelt zu schützen, gibt es neue Gesetze in Italien.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Italien verschärft Strafen für Abfallentsorgung aus Autos drastisch
  • Haftstrafen und Fahrzeugbeschlagnahmung bei schweren Verstössen möglich
  • Bussgelder reichen von 1188 Euro bis zu 18'000 Euro
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wer in Italien Abfall aus einem Auto wirft, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bussgelder von bis zu 18'000 Euro (fast 17'000 Franken) sind vorgesehen – in Naturschutzgebieten droht in einigen Fällen sogar eine Haftstrafe.

Das sieht eine Neuregelung vor, die diese Woche in Kraft tritt. Haftstrafe, Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten und Fahrzeugbeschlagnahmung drohen bei Verstössen.

Ein Foto des Kennzeichens reicht aus, um die Datenbank der Zulassungsstelle abzufragen und den Eigentümer zu ermitteln. Die Strafe wird, im Gegensatz zur Vergangenheit, auch ohne Anhalten des Fahrzeugs verhängt.

In schwereren Fällen reicht die Strafe bis zu sieben Jahren

Wenn man ein Taschentuch oder eine Zigarettenkippe auf der Strasse entsorgt, beträgt die Strafe bis zu 1188 Euro. Wer eine Getränkedose, eine Glasflasche, oder einen Müllsack aus dem Autofenster wirft, der wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In diesem Fall ist mit einer Geldstrafe von 1500 bis 18'000 Euro zu rechnen.

Wenn Müll in der Nähe von Flüssen, in Naturschutzgebieten oder bereits verschmutzten Zonen entsorgt wird und dies eine konkrete Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt, ist eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren vorgesehen. In schwereren Fällen reicht die Strafe bis zu sieben Jahren.

Auch der Arbeitgeber kann bestraft werden

Wird das Wegwerfen oder illegale Entsorgen mit einem Fahrzeug eines privaten Unternehmens durchgeführt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Diese Massnahme betrifft auch diejenigen, die Autos oder Lieferwagen nutzen, um Abfälle auf Feldern, in verlassenen Industriegebieten oder in Naturschutzgebieten zu entsorgen.

Bei gefährlichen Abfällen reicht die Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren, die sich im verschärften Fall von eineinhalb bis zu sechs Jahren erstrecken kann. Wird der Gesetzesverstoss mit einem Firmenfahrzeug von einem Angestellten begangen, haftet der Inhaber wegen unterlassener Aufsicht – mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten.

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