Beim Amoklauf an einem Rock-Konzert in Nenzing (A) erschoss Gregor S.* (†27) gestern zwei Personen (†33 und †48) direkt auf dem Festgelände, eine weitere erlag später ihren inneren Verletzungen. Insgesamt wurden elf Personen beim Konzert des Töff-Clubs «The Lords» verletzt (BLICK berichtete).
Unter den Verletzten ist auch eine 49-jährige Schweizerin. Ein Opfer aus Lichtenstein befindet sich noch in kritischem Zustand. Der Täter erschoss sich nach seiner Tat auf einer Wiese neben dem Parkplatz selbst.
Wie die Polizei heute in einer Pressekonferenz sagte, war der Auslöser für die Tat ein Beziehungsdelikt zwischen dem Täter und seiner Freundin. Der Vater eines 18-Monate alten Kindes ging nach einem Streit mit seiner Freundin nach Hause. Dort holte er sich dann seine Waffe und kehrte zum Konzert zurück.
Nach einem weiteren Gespräch zwischen ihm und seiner Partnerin auf dem Festgelände kam es abermals zu einer verbalen Auseinandersetzung. Schliesslich suchte der gelernte Installateur sein Fahrzeug auf, holte seine Waffe heraus und schoss wahllos um sich. Seine Freundin konnte vor ihm flüchten und alarmierte die Polizei.
Täter schoss 30 Mal
Umgebracht wurden die Konzertbesucher von einer in Österreich verbotenen Kalaschnikow, welche normalerweise in Serbien benutzt wird. Beim Sturmgewehr von S. handelte es sich um eine verbotene Langwaffe der Marke Zastava M92.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei in der Wohnung zudem mehrere Waffen, Munition und rechtsextreme Schriften.
Wie «vol.at» schreibt, gehörte S. der Neonazi-Szene an. Seit 2013 soll er aber angeblich nicht mehr Teil der rechtsextremen Gruppierung «Blood & Honour» gewesen sein. Als Neonazi soll er in dieser Gruppierung vor mehreren Jahren mit einem Baseballschläger, Pfefferspray und Gaspistole ein Punkkonzert in Bludenz (A) überfallen haben.
Gregor S. schon Mehrfach verurteilt
Bei der Polizei war der Rechtsextreme bereits bekannt, heisst es bei der Pressekonferenz weiter. Er wurde schon acht Mal rechtskräftig wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt, fiel aber in den letzten sechs Jahren nicht mehr auf, weshalb S. auch nicht polizeilich überwacht wurde. Seit 2004 bestand gegen ihn ein Waffenverbot.
Der Täter soll offenbar auch seit 2012 in einer psychologischen Behandlung gewesen sein und hat 2015 eine Aufhebung des Waffenverbots beantragt. Die Behörden bewilligten sein Gesuch aber nicht.
Die Polizei stellt nun weitere Ermittlungen an, so soll auch die Frage geklärt werden, ob der Täter während der Tat alkoholisiert war. (lz)
* Name der Redaktion bekannt