Die Gruppenvergewaltigung in Mülheim beschäftigt Deutschland weiter. Das Opfer, eine 18-Jährige mit leichter geistiger Behinderung, wurde in einem Wald sexuell missbraucht, geschlagen, traumatisiert. Im Tatverdacht stehen Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren.
Gegen die beiden 12-Jährigen wird erst gar nicht ermittelt. Sie haben weder eine Anklage noch eine Verurteilung zu fürchten. Der 14-jährige mutmassliche Haupttäter Georgi S. musste jetzt doch in Haft. Laut Polizei sei er schon im strafunmündigen Alter wegen zweier sexueller Belästigungen polizeilich aufgefallen.
Doch auch er ist, wie sämtliche Tatverdächtige, bulgarischer Nationalität. Als EU-Bürger geniesst er damit das Recht auf Freizügigkeit.
Mehr ausländische Vergewaltiger
Der Fall von Mülheim ist besonders heikel, weil Vergewaltigungen durch Ausländer in Deutschland nicht länger Einzelfälle sind. Laut Polizeistatistik hatten im vergangenen Jahr 3102 tatverdächtige Vergewaltiger keinen deutschen Pass; das entspricht 38,5 Prozent aller mutmasslichen Täter.
Das sind deutlich mehr nicht-deutsche Täter als der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtbevölkerung. Gerade bei Vergewaltigungen liegt der Anteil von nicht-deutschen Tatverdächtigen damit höher als bei anderen Straftaten.
Mülheim erweist sich als schwere Belastungsprobe für die schon so angeschlagene EU-Willkommenskultur. Denn noch kontroverser macht den Fall, dass der verdächtigte Haupttäter der «Sohn einer verwahrlosten, auf Staatskosten lebenden Familie» und «nicht mehr willkommen» sei, wie die deutsche «Bild» schreibt.
Doch die Hürden für eine Ausweisung sind sehr hoch. Das generöse Freiheitsprinzip der Freizügigkeit gibt jedem Bürger der 28 EU-Mitgliedstaaten das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und sich aufzuhalten, wo man wünscht.
Hohe Hürden für Ausweisung von EU-Bürgern
Dieses Recht kann nur unter besonders schwerwiegenden Gründen widerrufen werden. Zum Beispiel, wenn jemand die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit «tatsächlich und hinreichend schwer» gefährdet, wie die «Bild» festhält.
Darunter fällt beispielsweise ein Terrorist aus Frankreich, der in Deutschland Anschläge plant. Zumindest auf dem Papier kann ebenfalls ausgewiesen werden, wer einschlägig vorbestraft ist oder sicherheitsverwahrt wurde.
Noch schwieriger wird eine Ausweisung, wenn es sich bei Straftätern um Minderjährige handelt, die besonderen Schutz geniessen. Dafür müssen «zwingende Gründe» der öffentlichen Sicherheit gegeben sein. Deutsche Medien melden, dass die verdächtigten Mülheim-Teenies vorerst wenigstens vom Schulunterricht befreit werden. (kes)