Mordfall Lübcke
Verteidiger stellt Strafanzeige wegen Geheimnisverrats

Der Anwalt des im Lübcke-Mord Angeklagten Neonazi Stephan Ernst wirft der Bundesanwaltschaft vor, Informationen gezielt an die Öffentlichkeit zu bringen.
Publiziert: 08.07.2019 um 16:22 Uhr
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Trauerfeier: Der hessische Regierungspräsident Walter Lübcke kam am 3. Juni gewaltsam ums Leben.
Foto: Imago Images

Der Anwalt des mutmasslichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat Strafanzeige wegen Verdachts des Geheimnisverrats erstattet. Dem «Spiegel» sagte der Jurist, es seien Informationen aus dem inzwischen widerrufenen Geständnis seines Mandanten an die Öffentlichkeit gelangt, «die nach Lage der Dinge nur aus der originalen Ermittlungsakte der Bundesanwaltschaft stammen können».

Nichtmal er habe die 300-seitige Akte gelesen, als bereits Details in der Presse gestanden seien, sagte der Anwalt dem Nachrichtenmagazin. Er vermutet, jemand aus der Bundesanwaltschaft habe die Informationen weitergegeben. Die Bundesanwaltschaft kommentierte die Vorwürfe nicht. 

Stephan Ernst wird verdächtigt, den Politiker Walter Lübcke getötet zu haben. Ernst gab vor wenigen Tagen die Tat zu, widerrief später allerdings sein Geständnis. (vof)

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