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Missgeschick in München macht Schlagzeilen
Darum war das Sex-Pärchen im Auto eingesperrt

Ihr Missgeschick macht Schlagzeilen: Ein Pärchen, das am Sonntag Sex in einem fremden Auto in München hatte und dann darin eingeschlossen wurde. Die Polizei München erklärt nun, wie es zum peinlichen Malheur kommen konnte.
Publiziert: 12.02.2019 um 17:55 Uhr
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Das ging richtig schief: Ein Pärchen hatte nach einem Disco-Besuch in München Sex in einem fremden Auto. Und kam danach nicht mehr aus dem Wagen. (Symbolbild).
Foto: Blick

Wie konnte das bloss passieren? Ein Pärchen verspürt am Sonntagabend nach dem Besuch einer Discothek in München plötzlich gewaltige Wollust. Da entdecken sie ein fremdes Auto, dessen Türe offenbar nur angelehnt ist.

Sie steigen ins Auto, schliessen die Türe und vergnügen sich. Nach dem Vergnügen der Schreck: Das Auto ist plötzlich verriegelt, sie kommen nicht mehr raus! In der Not rufen die beiden darum die Polizei. Die schafft es zusammen mit der Feuerwehr, das Auto zu öffnen und das Paar zu befreien.

Zentralverriegelung überlistet

Wieso aber war das Auto plötzlich abgeschlossen? Gegenüber BLICK hat der Pressesprecher der Münchner Polizei eine sehr einfache Erklärung dafür: «Offenbar hat der Besitzer des Autos seine Türe nicht gut geschlossen, nachdem er beim Weglaufen die Zentralverriegelung aktiviert hatte.»

Erst, als das Pärchen ins Auto gestiegen ist und die Türe richtig ins Schloss fiel, wurde die Zentralverriegelung aktiv. «Damit sass das Pärchen jedoch in der Falle», so der Pressesprecher.

Tatsächlich könnte dem Eigentümer des Autos nun sogar noch rechtliche Probleme ins Haus stehen. Denn: «Laut Strassenverkehrsverordnung muss das parkierte Auto verriegelt werden.» Dafür verantwortlich sei der Lenker. «Es wird darum noch eine Einvernahme mit dem Fahrzeughalter geben», heisst es bei der Münchner Polizei.

Schadensersatz möglich

Aber auch das Pärchen könnte auf zivilrechtlichem Weg noch Konsequenzen des Schäferstündchens spüren. «Wenn sie etwa Flecken auf dem Leder hinterlassen haben oder Ähnliches, müssen sie für den Schaden aufkommen», sagt der Polizeisprecher. Ein solches Verfahren müsse aber vom Fahrzeughalter angestrengt werden. (fr)

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