Mike B. vor Gericht abgeblitzt
«Schläger von München» bleibt im Knast

Der einzige noch inhaftierte junge Schweizer (20) ist in Deutschland vor allen Instanzen abgeblitzt, sagt sein Verteidiger. Er wird nicht bedingt aus dem Gefängnis entlassen.
Publiziert: 11.07.2013 um 17:07 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 18:55 Uhr
Amoklauf ohne Waffen: Sie wollten «Leute wegklatschen»: Ivan, Benji und Mike (v.l.) aus Küsnacht ZH schlagen am 3. Juli 2009 auf einer Klassenfahrt in München wahllos Passanten zusammen.
Foto: ZVG

Die Jugendkammer des Landgerichts München hatte den jungen Schweizer im November 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Bundesgerichtshof wies ein Revisionsgesuch als unbegründet ab. Ebenso erfolglos sei eine Verfassungsbeschwerde geblieben, wie sein Verteidiger sagte.

Damit waren alle Möglichkeiten, das Urteil anzufechten, ausgeschöpft. Mike B. befindet sich im Strafvollzug. Anträge auf vorzeitige bedingte Entlassung scheiterten laut Verteidiger: «Der Staatsanwalt stellte sich quer.»

Eine bedingte Entlassung wäre gemäss Jugendstrafrecht schon nach Verbüssung eines Drittels der Strafe zulässig, nicht erst nach zwei Dritteln, wie im Erwachsenenstrafrecht.

MIke B. hatte sein Urteil nicht akzeptiert

Mike B. gilt als Haupttäter der blutigen Prügelnacht von München. Der Schüler aus Küsnacht ZH hatte zusammen mit den damals ebenfalls 16-jährigen Klassenkameraden Ivan Z. und Benji D. Ende Juni 2009 in der Münchner Innenstadt wahllos fünf Menschen attackiert und brutal zusammengeschlagen. Sie weilten mit ihrer Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule in der Stadt.

Noch in der Tatnacht wurden sie festgenommen. Alle drei wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 20-Jährige hatte als einziger sein Urteil nicht akzeptiert.

Die beiden anderen sind bereits wieder in der Schweiz. Sie hatten Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten (wegen gefährlicher Körperverletzung) beziehungsweise von vier Jahren und zehn Monaten (wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung) erhalten. Der erste konnte im Frühjahr 2011 nach Hause zurückkehren, der zweite im Sommer 2012. (SDA)

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