Bundespolizei verschärft Grenzkontrollen in Konstanz
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«Es gibt mehr Personal»:Bundespolizei verschärft Grenzkontrollen in Konstanz

Migration in Deutschland
Regierung dementiert «nationale Notlage»

Die Migration ist das grosse Thema der neuen Bundesregierung in Deutschland. Einem Medienbericht zufolge hatte der neue Bundeskanzler Friedrich Merz die «nationale Notlage» ausrufen lassen. Ein Regierungssprecher dementiert den Bericht nun aber.
Publiziert: 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 18:07 Uhr
Bundeskanzler Friedrich Merz hat die «nationale Notlage» ausrufen lassen.
Foto: keystone-sda.ch

Die Zeitung «Welt» berichtete am Donnerstag, der neue Bundeskanzler Friedrich Merz habe eine «nationale Notlage» ausrufen lassen. Wenig später dementiert jedoch die Bundesregierung eben jenen Bericht. «Der Bundeskanzler setzt keinen nationalen Notstand in Kraft», erklärte ein Regierungssprecher gegenüber «Bild».

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Mit einer «nationalen Notlage» soll Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU aktiviert und mehr Grenzkontrollen sowie die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Landesgrenzen ermöglicht werden. Dieser Artikel erlaubt konkret Abweichungen vom EU-Recht zur «Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit». CDU und CSU wollen de facto einen «Aufnahmestopp für Asylbewerber», insbesondere aus Syrien und Afghanistan, erreichen.

Merz forderte bereits im August «nationale Notlage»

Merz hatte bereits im August vergangenen Jahres gefordert, Asylsuchende bereits an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Aus seiner Sicht sei dies rechtlich möglich, weil die Betroffenen alle bereits ein sicheres Herkunftsland durchquert hätten, also nach den EU-Regeln «mindestens ein Land zu weit gereist» seien, sagte er damals.

Sollte es aber doch Probleme mit dem EU-Recht geben, müsse dieses entweder geändert oder eine «nationale Notlage» im Sinne der EU-Verträge erklärt werden. Er kündigte damals an, zeitnah mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprechen zu wollen.

Scholz-Regierung wollte keine Notlage ausrufen

Die vorherige Bundesregierung unter Olaf Scholz hatte Forderungen nach der Ausrufung einer «nationalen Notlage» mehrmals eine klare Absage erteilt, zuletzt im Januar dieses Jahres. Deutschland ergreife bereits «sehr weitreichende Massnahmen und weitere wären europarechtlich aus Sicht der Bundesregierung nicht machbar», sagte ein Sprecher des Innenministeriums damals in Berlin. Die Fakten und die Rechtslage gäben das nicht her.

Scholz' damaliger Vize-Regierungssprecher ergänzte, Scholz habe dargelegt, dass es «sehr strikte Vorgaben gibt dafür, sich auf einen Notstand zu berufen». Diese seien nicht erfüllt, erklärte der Sprecher im Januar.

Was droht Deutschland bei «nationaler Notlage»

Die Vorgängerregierung hatte bei ihrer Absage damals auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwiesen. Bisher konnte sich noch kein Mitgliedstaat erfolgreich auf die Notklausel berufen. Mit Blick auf das europäische Schengen-Abkommen, das normalerweise freien Personen- und Warenverkehr über die Grenzen hinweg ermöglicht, habe der EuGH die Nutzung von Artikel 72 bereits für unzulässig erklärt. Denn darin seien Ausnahmen wie vorübergehende Grenzkontrollen schon vorgesehen.

Deutschland läuft Gefahr, zur Rücknahme der Massnahmen gezwungen zu werden. Zudem könnte Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen. Darüber hinaus könnten Zurückweisungen an der Grenze auch faktisch scheitern. Die Nachbarländer Deutschlands seien auf Grundlage von Artikel 72 «keinesfalls verpflichtet, derartige Zurückweisungen aus Deutschland zu ermöglichen», argumentierte die Scholz-Regierung seinerzeit. Die Nachbarländer könnten sie «ihrerseits durch entsprechende Massnahmen an ihrer Grenze verhindern».

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