Lügen-Deutsche verurteilt
Mutter (49) redete ihren Kindern Krankheiten ein – 8 Jahre Knast

Das Landgericht Lübeck hat Maike B. (49) am Freitag zu acht Jahren Haft verurteilt. Sie hatte ihren vier Kindern über Jahre hinweg angebliche Krankheiten eingeredet und mit den erfundenen Geschichten auch die Sozialkassen getäuscht.
Publiziert: 13.11.2019 um 11:57 Uhr
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Die Zeitschrift «Kurier» des Bundesverbandes Rehabilitation berichtete in einer Titelgeschichte über die Familie.
Foto: BDH Kurier

Vier behinderte Kinder! Rheuma, Asthma, die Bluter- und die Glasknochenkrankheit! So erregte Maike B. (49) Aufmerksamkeit und Mitleid in der deutschen TV-Landschaft, kassierte Sozialleistungen und Krankenkassengelder von umgerechnet über 150'000 Franken. (BLICK berichtete)

Dafür wurde die Lügen-Deutsche nun verurteilt. Das Landgericht Lübeck verdonnerte Maike B. zu acht Jahren Knast. Wie ein Sprecher des Gerichts in der schleswig-holsteinischen Stadt sagte, fiel das Urteil wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Betrugs und Urkundenfälschung.

Laut Staatsanwaltschaft hatte B. ihren inzwischen zwischen zehn und 18 Jahren alten Kindern vorgespielt, dass sie schwer krank seien und unter anderem mehrere Stunden am Tag im Rollstuhl sitzen müssten.

Gefälschte Arztberichte

Ärzten legte die Lügen-Deutsche gefälschte Arztberichte vor, um Untersuchungen und Behandlungen zu initiieren. Das Motiv war demnach, von Krankenkassen und Sozialleistungsträgern zu Unrecht Geld für angeblich nötige Betreuungsleistungen zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zehn Jahren und verwies auf die schwere seelische und körperliche Schädigung der Kinder durch die Angeklagte.

Deren Verteidigung forderte eine geringere Strafe, ohne ein konkretes Strafmass zu nennen. Dabei verwies sie laut Gericht auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit der Frau. Nach Angaben des Sprechers kündigte die Verteidigung am Freitag unmittelbar nach dem Urteil an, dieses anzufechten.

Persönlichkeitsstörungen festgestellt

Ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Gutachter hatte bei der Angeklagten während des seit dem 19. August laufenden Prozesses gewisse Persönlichkeitsstörungen festgestellt. Er vertrat aber die Auffassung, dass die Schuldfähigkeit der Frau dadurch nicht eingeschränkt gewesen sei. Die Richter folgten dieser Einschätzung.

Während des Verfahrens war B. auf freiem Fuss. Nach dem Urteil verkündete das Gericht allerdings einen Untersuchungshaftbefehl. Die Richter begründeten dies laut Gerichtssprecher damit, dass Fluchtgefahr bestehe. (SDA/noo)

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