Das wollte sie sich nicht gefallen lassen: Die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (41) klagte einen 46-Jährigen an, der sie in einem Youtube-Video als «Islamische Sprechpuppe» und «Quotenmigrantin» bezeichnet hatte. Doch die SPD-Politikerin blitzt am Donnerstag vor Gericht ab. Die Äusserungen seien im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
In seinem Urteil führte der Richter die Details aus. Er zeigte Verständnis, dass «Quotenmigrantin» als unverschämt oder kränkend empfunden werden kann. Doch der Ausdruck sei «unproblematisch zulässig». Etwas anders beurteilt er die Bezeichnung «Islamische Sprechpuppe». Chebli werde dadurch «hart getroffen», doch sei es im Kontext des veröffentlichten Videos «haarscharf auf der Grenze des Zulässigen».
Sawsan Chebli müsse, so der Richter, in höherem Masse polemische und diffamierende Kritik dulden. Dies, weil die SPD-Politikerin durch ihr Amt in der Öffentlichkeit stehe.
Chebli will nicht aufgeben
In einer ersten Reaktion auf Twitter zeigte sich Chebli enttäuscht. «Das Urteil ist bitter für mich und alle, die sich für unsere Demokratie stark machen», schrieb sie am Donnerstagabend. «Lasst Euch nicht einschüchtern, zeigt Rassisten bitte weiter an. Lasst uns nicht in Ohnmacht verfallen, sondern dafür kämpfen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt», so die SPD-Politikerin weiter.
Kurz darauf kündigt sie in einem weiteren Tweet an, dass sie gegen das Urteil vorgehen möchte. «Die Staatsanwaltschaft und ich werden weitere Rechtsmittel einlegen. So leicht kriegen Rassisten mich nicht klein.» (nim)