Ein Gericht entschied nun heute am Montag, dass die Einäscherung des verstorbenen Gurus Ashutosh Maharaj um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden müsse.
Die Behörden hatten Maharaj am 29. Januar für klinisch tot erklärt. Seither wachen seine Anhänger in einem Ashram im nordindischen Bundesstaat Punjab über seinen in einem Gefriergerät aufbewahrten Körper und liefern sich einen Rechtsstreit mit den Behörden.
Seiner Internetseite zufolge hatte Maharaj seinen Ashram 1983 gegründet. Seine «Mission zur Erweckung des göttlichen Lichts» habe Millionen von Anhängern in der ganzen Welt. (sda)