Im Kampf mit Terrorismus
EU-Einigung auf strenge Regeln für Internetfirmen bei «terroristischen Inhalten»

Plattformen sollen gefährliche Texte und Videos innerhalb einer Stunde löschen.
Publiziert: 10.12.2020 um 17:24 Uhr
Anbieter digitaler Dienste müssten «terroristische Inhalte» bald «innerhalb von maximal einer Stunde entfernen». (Symbolbild)
Foto: DENIS CHARLET

In der EU gelten künftig strenge Regeln für Internetplattformen für den Umgang mit gefährlichen Inhalten. Anbieter digitaler Dienste müssten «terroristische Inhalte» bald «innerhalb von maximal einer Stunde entfernen», erklärte die EU-Kommission am Donnerstag. Darauf hätten sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten verständigt.

Terroristische Propaganda stoppen

«Das Stoppen terroristischer Propaganda ist der Schlüssel für unsere Arbeit gegen Radikalisierung», erklärte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. Ihre Behörde hatte in diesem Sinne bereits 2018 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingereicht. Die Verhandlungen dazu gestalteten sich jedoch schwierig.

Internetfirmen und Online-Aktivisten äusserten die Befürchtung, das Instrument könne zur Beschneidung der Meinungsfreiheit missbraucht werden. Zudem fehlte es an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten: Dass etwa eine Firma mit Sitz in Deutschland Inhalte auf Weisung einer rumänischen oder ungarischen Behörde löschen soll, sorgte für Bedenken.

Die Einigung der Unterhändler sieht diese Möglichkeit nun explizit vor: «Die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten werden die Befugnis haben, Entfernungsanordnungen an die Dienstanbieter zu erlassen, um terroristische Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen in allen Mitgliedsstaaten zu sperren», erklärte der Rat der Mitgliedstaaten. Dann habe der Dienstanbieter eine Stunde Zeit, um zu reagieren.

Die Löschanträge müssen korrekt umgesetzt werden

«Wir haben starke Sicherheitsvorkehrungen eingebaut, um unsere Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen», versicherte Innenkommissarin Johansson. Demnach haben die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten, in denen der betroffene Dienstleister sitzt, ein Recht auf Einsichtnahme in ausländische Löschanordnungen.

Die europäische Polizeibehörde Europol soll dazu beitragen, dass die Löschanträge korrekt umgesetzt werden. Zudem seien Inhalte zu «Bildungs-, journalistischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken» ausgenommen.

«Proaktiv» gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte vorgehen

Neben der Pflicht, Inhalte zu Löschen, würden Anbieter digitaler Dienste dazu verpflichtet, «proaktiv» gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte auf ihren Seiten vorzugehen, erklärte die Kommission. Darüber hinaus müssten Beschwerdemechanismen etabliert werden, «damit Inhalte, die fälschlicherweise entfernt wurden, so schnell wie möglich wieder eingestellt werden können».

Der französische Europa-Staatsekretär Clément Beaune begrüsste die Einigung umgehend als «grossen Fortschritt». Besonders Frankreich hatte im Nachgang der jüngsten terroristischen Angriffe auf eine rasche Einigung gedrängt.

Scharfe Kritik kam hingegen von der Piratenpartei. Deren EU-Abgeordneter Patrick Breyer, kritisierte einen «bedenklich weiten und missbrauchsanfälligen» Terrorismusbegriff als Grundlage der neuen Regelung. Die Verordnung schränke «das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung unverhältnismässig weit ein», erklärte der Politiker, der sich im EU-Parlament der Grünen-Fraktion angeschlossen hat. (AFP)

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