Die berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch. Der dreimalige Regierungschef verbüsse eine Haftstrafe, auch wenn er nicht ins Gefängnis müsse, urteilte das Gericht. Berlusconi hatte direkt nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs im August 2013 seinen Reisepass abgeben müssen.
Dagegen hatten seine Anwälte Einspruch eingelegt. Dieser war im Februar bereits von der unteren Instanz in Mailand abgelehnt worden. Berlusconi braucht damit weiterhin eine Genehmigung, um in Länder ausserhalb Italiens zu reisen. Der Mitte-Rechts-Politiker muss wegen seines hohen Alters nicht ins Gefängnis und leistet seine auf ein Jahr reduzierte Haftstrafe mit Sozialdienst ab.