Die Österreichischen Verfassungsrichter haben mehrere Corona-Gesetze für nicht gesetzeskonform erklärt. Dies berichtet «oe24.at». Dazu zählt unter anderem das Verbot, öffentliche Plätze zu betreten. Auch dass Shops mit einer Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern sei nicht verfassungskonform, urteilten die Richter.
Welche Folgen dieses Urteil hat, sei noch nicht absehbar, heisst es im Artikel. Hunderte Österreicher hätten Strafen kassiert, weil sie gegen das Platz-Betretungs-Verbot verstiessen.
Der Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht Österreichs. (vof)
Die österreichischen Verfassungsrichter haben mehrere Corona-Gesetze für verfassungswidrig erklärt.
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