Kristina V. (26) will einfach nur wissen, wer ihre leiblichen Eltern sind. Bei einer künstlichen Befruchtung beim Reprodukionsmediziner Herbert Zech in Bregenz (A) muss es zu einer Verwechslung gekommen sein. Ein DNA-Test 2014 brachte die Wahrheit ans Licht: Die Thurgauerin ist nicht mit ihrer Familie verwandt. Obwohl der Geschäftsführer des Kinderwunschzentrums IVF in Bregenz zuerst eine Haftungsanerkenntnis unterschreibt, streitet er nun alles ab (BLICK berichtete).
Gestern ging der Fall der Eizellen-Verwechslung vor dem Landesgericht Feldkirch (A) in die zweite Runde. Kristina fordert die Herausgabe aller Unterlagen von Patienten ihres Geburtsjahres 1990. Trotz Vorladung erschien Zech gestern nicht vor Gericht. Er schickte seinen zweiten Geschäftsführer, der auch sein Schwiegersohn ist.
Leitender Arzt der Frauenklinik Münsterlingen als Zeuge
Mehrere Zeugen wurden gestern von der Richterin befragt. Darunter auch der leitende Arzt der Frauenklinik Münsterlingen TG, der schon zum Zeitpunkt von Kristinas Geburt 1990 dort arbeitete. Er kann sich sehr gut an den Fall erinnern.
«Schon kurz nach der Geburt wussten wir, dass die Blutgruppen von Mutter und Kind nicht übereinstimmten. Das haben wir damals zum ersten Mal erlebt. Deshalb riefen wir auch in der Klinik von Zech an, um nachzuhaken», erklärt er vor Gericht. Da aber eine Bestimmung bei Neugeborenen damals aus mehreren Gründen nicht so einfach war, ging man der Sache nicht mehr weiter nach.
«Ich kann aber zu 100 Prozent ausschliessen, dass es bei uns im Kantonsspital zu einer Verwechslung gekommen ist», sagt der Schweizer vor Gericht. Denn mehrere Stunden vor und mehrere Stunden nach Kristinas Geburt kam kein anderes Kind zur Welt. Zudem würde jedes Neugeborene sofort ein Bändchen bekommen.
Wo sind die Unterlagen aus dem Jahr 1990?
Die zentrale Frage des Prozesses gestern war, ob die Akten aus dem Jahre 1990 überhaupt noch existierten. Vor Gericht aussagen musste dazu auch der Schwiegersohn von Zech. Dieser weiss allerdings wenig von den früheren Akten. «Ob es da noch Karteikarten zu den Patienten von damals gibt, müsste ich erst nachsehen. Das weiss ich nicht.» Er bestritt zudem die Verwechslung der Eizellen innerhalb der Klinik.
Die Klägerin Kristina kann das nicht verstehen: «2014 wurde von Zech eine Haftungsanerkenntnis schriftlich unterzeichnet. Und nun streiten sie alles ab. Das ist nicht fair», sagt die Thurgauerin nach der Verhandlung zu BLICK.
«Ich will doch nur wissen, wer ich bin. Es geht hier um alles für mich», sagt die Thurgauerin. «Es ist das Grundrecht jedes Menschen zu erfahren, woher man kommt.» Sie wolle wissen, wie ihre Eltern aussehen oder ob sie Geschwister habe. Derzeit gäbe es einen DNA-Test mit einer möglichen Mutter, der noch ausstehe.
Der Prozess ist erstmal vertagt und wird frühestens im Herbst weitergeführt. Dort soll Zech selbst erscheinen und noch weitere Zeugen vorgeladen werden.
*Name der Redaktion bekannt