Erstes Urteil zu Kölner Silvesternacht
Sexmob-Täter kriegt sechs Monate auf Bewährung

Knapp acht Wochen nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht muss sich in Deutschland erstmals ein Tatverdächtiger vor Gericht verantworten.
Publiziert: 24.02.2016 um 11:15 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 13:45 Uhr
Der Angeklagte verhüllt sein Gesicht, als er das Gericht mit seinem Anwalt betritt.
Foto: /APA/FEDERICO GAMBARINI

Vor dem Amtsgericht Köln begann heute eine Verhandlung gegen einen 23 Jahre alten Marokkaner Younes A.. Er steht im Verdacht, an den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht beteiligt gewesen zu sein. Der Mann soll einer Frau auf dem Bahnhofsvorplatz das Handy abgenommen haben, als sie gerade dabei war, den Kölner Dom zu fotografieren. Die Frau konnte ihn aber einholen, Polizisten nahmen ihn fest.

Bei seiner Durchsuchung wurde auch eine geringe Menge Amphetamin – 0,1 Gramm – sichergestellt. Seit Neujahr befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Der Richter hat ihn heute zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. «Das war auf raubähnliche Weise, von hinten auf offener Strasse», sagte der Richter. «Es tut mir leid, Entschuldigung», sagte Younes A. vor Gericht.

In der Silvesternacht war es in der Rheinmetropole massenweise zu Straftaten gekommen. Entsetzen hatten die sexuellen Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Sie sollen von Männern umzingelt, bedrängt und bestohlen worden sein. Es wurden auch Vergewaltigungen angezeigt. (SDA)

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