«Er hat seine Strafe verbüsst»
Polanski-Opfer will Einstellung des Verfahrens

40 Jahre nach dem Prozess gegen den Filmregisseur Roman Polanski wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen hat die damals 13-jährige Samantha Geimer die endgültige Einstellung des Verfahrens gefordert.
Publiziert: 09.06.2017 um 23:52 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:59 Uhr
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Samantha Geimer ist als Mädchen vom Regisseur Roman Polanski missbraucht worden.
Foto: AP

Vor dem Kammergericht in Los Angeles erklärte die 54-Jährige am Freitag, sie bitte darum für sich selbst. Sie spreche nicht im Namen Polanskis, lege dem Richter Scott Gordon aber dringend ans Herz, einen 83-Jährigen nicht ins Gefängnis zu stecken.

Polanskis Anwalt Harland Braun sagte der Nachrichtenagentur AFP: «Sie will, dass es vorbei ist». 40 Jahre seien genug. Geimer hatte bereits mehrfach darum gebeten, den Fall zu den Akten zu legen und sie endlich ihr Leben leben zu lassen.

«Er schuldet mir nichts»

«Ich stehe hier und sage, er hat seine Strafe verbüsst», sagte Geimer nach der Anhörung. «Er schuldet mir nichts. Er schuldet dem Staat Kalifornien nichts, ausser irgendwann hier aufzutauchen. Ich wünschte, er würde kommen mit dem Gefühl, dass er fair behandelt wird, aber ich weiss nicht, ob das je geschehen wird.»

Der Richter erklärte, er werde Geimers Stellungnahme berücksichtigen, traf aber noch keine Entscheidung.

Der Starregisseur Polanski hatte 1977 im Alter von 43 Jahren Sex mit der damals 13-Jährigen im Haus des Filmschauspielers Jack Nicholson in Los Angeles. Er war zunächst wegen Vergewaltigung und fünf anderer Straftaten angeklagt, später lautete der Vorwurf auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen.

Richter liess Deal platzen

Polanski bekannte sich dessen als Teil einer Vereinbarung schuldig und sass zunächst 42 Tage in einer Gefängnispsychiatrie, aus der er vereinbarungsgemäss entlassen wurde - mit dem Rat ans Gericht, keine weitere Haftstrafe zu verhängen.

Doch dann liess der Richter den Deal platzen und forderte eine 50-jährige Haftstrafe für den Regisseur. Der polnisch-französische Regisseur floh daraufhin vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück.

Festnahme in der Schweiz

Verhaftet wurde er nur einmal, am 26. September 2009 in der Schweiz. Da reiste er an das Zurich Film Festival, um einen Preis entgegenzunehmen. Im Auftrag der US-Justiz verhaftete ihn die Kantonspolizei Zürich. Am 3. Dezember erhielt er Fussfesseln und durfte in seinem Chalet in Gstaad BE auf die drohende Auslieferung warten. Nach zehn Monaten Hausarrest entliess ihn die Schweizer Justiz in die Freiheit, weil die USA nicht die verlangten Akten öffnete.

Auch im neuerlichen Verfahren weigerte er sich, vor Gericht zu erscheinen, weil er nach Angaben seines Anwalts mit einem unfairen Prozess rechnen muss.

Polanski will in die USA zurück

Braun warf der Justiz vor, «Fakten und das Gesetz zu missachten», um die Öffentlichkeit mit ihrem harten Vorgehen zu beeindrucken. Geimers Anwalt hatte im Namen seiner Mandantin schon vor Jahren die Einstellung des Verfahrens verlangt. Geimer sei durch unfaire und unsachgemässe Gerichtsverfahren geschadet worden. Auch Geimer selbst ging die Justiz hart an.

Polanski will nach Angaben seines Anwalts nach so vielen Jahren auf der Flucht vor der US-Justiz endlich wieder in die USA zurückkehren können, ohne eine lange Haftstrafe fürchten zu müssen. Dort liegt auch das Grab seiner zweiten Frau Sharon Tate, die 1969 von der Manson-Sekte im hochschwangeren Zustand ermordet worden war. (SDA/gru)

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