Er chattete mit dem Killer von München
Polizei nimmt Schüler (15) wegen Amok-Plan fest

In Baden-Württemberg hat die Polizei bei einem Jugendlichen zu Hause Munition, Stichwaffen und Chemikalien gefunden. Der 15-Jährige plante einen Amoklauf. Weil er deshalb in Kontakt mit dem Münchner Killer Ali Sonboly (†18) stand, flogen seine Pläne auf.
Publiziert: 27.07.2016 um 18:49 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:41 Uhr
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Der Amokschütze von München stand offenbar in Kontakt mit einem weiteren Jugendlichen, der in Deutschland einen Amoklauf geplant hatte. Der 15-Jährige aus dem Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg konnte dank eines Tipps aus der Bevölkerung überführt werden, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft von Ludwigsburg heute mit. 

In der Nacht auf heute stürmten Beamte das Elternhaus des Teenagers und nahmen diesen vorläufig fest. Bei der Hausdurchsuchung sei man auf «umfangreiches Beweismaterial» gestossen, schreibt die Polizei in einer Medienmitteilung. Darunter «eine grössere Anzahl» Kleinkaliberpatronen, mehrere Messer und Dolche, eine grössere Menge Chemikalien und Anleitungen zur Bomben-Herstellung. Auch auf Fluchtpläne der Schule, in die der Teenager geht, sei man gestossen. 

Im Internet hatte der Jugendliche Zeichnungen und Fotos veröffentlicht, die auf seine Pläne hindeuten. Laut Informationen der «Bild» sollen darauf Munition und Chemikalien zu sehen gewesen sein. Ein User entdeckte die Bilder, als er nach dem Amoklauf in München auf eigene Faust über Täter Ali Sonboly recherchiert hatte und dabei auf eine Konversation zwischen ihm und dem 15-Jährigen aus Baden-Württemberg stiess.

Der Teenager hat in der Vernehmung zugegeben, in der Vergangenheit über einen Amoklauf nachgedacht zu haben. Als Grund gab er laut Angaben der Polizei «persönliche und schulische Probleme» an. Inzwischen habe er von den Plänen allerdings Distanz genommen, sagte er den Beamten.

Der Jugendliche wurde vorübergehend in die Jugendpsychiatrie eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen unerlaubten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Mit einem Haftbefehl muss der 15-Jährige allerdings nicht rechnen. (lha)

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