Das das Gesetz aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft wurde allerdings kaum angewendet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte am Dienstag, das Urteil sende ein starkes Signal, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung belästigt, diskriminiert oder kriminalisiert werden dürfe.
Keine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
Die Organisation für Lesben, Schwule und Bisexuelle in Botswana (Legabibo) begrüsste das Urteil als epochale Veränderung und einen «Schritt zur Wiederherstellung der Menschenwürde der LGBT-Gemeinschaft". Die Organisation war in dem Fall Nebenkläger. Chefin Anna Mmolai-Chalmers erklärte: «Jetzt können wir endlich damit beginnen, eine tolerantere Gesellschaft aufzubauen.»
Das Gericht argumentierte demnach, dass freiwillige sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen Privatsache seien und kein Thema für den Gesetzgeber. Homosexuelle Handlungen sind immer noch in zahlreichen Ländern Afrikas illegal. (SDA)