Elfenbeinküste
Haftentlassung von Ex-Staatschef Gbagbo muss neu geprüft werden

Den Haag – Das Weltstrafgericht muss erneut über eine vorläufige Haftentlassung des Ex-Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, entscheiden. Das ordnete die Berufungskammer des Gerichts in Den Haag am Mittwoch an.
Publiziert: 19.07.2017 um 18:15 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 06:34 Uhr
Der Internationale Strafgerichtshof muss erneut über eine vorläufige Haftentlassung von Laurent Gbagbo, dem ehemaligen PRäsidenten der Elfenbeinküste, entscheiden. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP POOL REUTERS/MICHAEL KOOREN

Der 72-jährige Gbagbo ist der erste ehemalige Staatschef, dem der Internationale Strafgerichtshof den Prozess macht. Eine Ende des Prozesses, der im Januar 2016 begann, ist noch nicht abzusehen.

Gbagbos Antrag auf Haftentlassung bis zu einem Urteil war in erster Instanz im März abgelehnt worden. Das Urteil hoben die Berufungsrichter nun auf. Bis zu einer neuen Entscheidung bleibt der Angeklagte nach dem Richterspruch aber in Haft.

Die Anklage beschuldigt Gbagbo der Morde und Vergewaltigungen in dem westafrikanischen Land nach der Präsidentenwahl 2010. Er hatte die Wahl verloren, sich aber geweigert, für den heutigen Präsidenten Alassane Ouattara Platz zu machen. Bei dem bis April 2011 dauernden Konflikt waren rund 3000 Menschen getötet worden.

Gbagbo war 2011 von der Elfenbeinküste dem Gericht ausgeliefert worden. Er beteuert seine Unschuld.

Fehler gefunden? Jetzt melden