Drogen in Unterhose versteckt
Schweizer DJ (45) droht auf Bali die Todesstrafe

Ecstasy, Kokain und Heroin: Ein 45-jähriger Schweizer DJ versteckte Drogen in seinen Unterhosen – und flog auf der indonesischen Insel Bali auf. Jetzt droht ihm die Todesstrafe.
Publiziert: 11.02.2021 um 17:59 Uhr
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Aktualisiert: 11.02.2021 um 20:11 Uhr
Ein Schweizer (45) ist auf der indonesischen Touristeninsel Bali verhaftet worden.
Foto: keystone-sda.ch
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Ein Schweizer Staatsangehöriger ist auf der indonesischen Touristeninsel Bali verhaftet worden. Der 45-Jährige soll verschiedene Drogen geschmuggelt haben, wie mehrere lokale Medien berichten. Bei der Kontrolle durch die lokalen Behörden wurden laut «NewsBali» verschiedene Drogen entdeckt, die der Schweizer DJ in seiner Unterhose versteckt hatte.

In den Paketen sei rosarotes Pulver gefunden worden, bei dem es sich nach ersten Erkenntnissen um Ecstasy handeln soll. In einem Päckchen haben die Polizisten zudem verarbeitetes Kokain festgestellt.

Die Beamten brachten den Schweizer daraufhin zu seiner Wohnung. Laut lokalen Medien soll der DJ in einer Villa gewohnt haben. Dort wurde die Polizei gleich nochmals fündig – und wie! 213 Stück Ecstasy in Pillen- sowie knapp 30 Gramm in Pulverform hatte der 45-jährige Mann gelagert. Auch Ketamin, Heroin und Haschisch wurden in der Villa des Schweizer DJs entdeckt.

Todesstrafe oder langjährige Haft

Wie es nun weitergeht, ist ungewiss. Der Schweizer wurde vor einer Woche am Donnerstag festgenommen, soll sich seither in Gewahrsam befinden. Aber die Beamten haben den Fall bis jetzt noch nicht formell bekannt gegeben.

Klar ist aber: Dem DJ droht die Todesstrafe! Indonesien ist bekannt für seine drakonische Strafen gegen Drogenschmuggler. Wer als Touristen ins Land kommt, kommt zwar oft mit einer sehr lange Gefängnisstrafe davon. Im Falle des Schweizer DJs ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch unklar, ob er vielleicht auch eine längerfristige Aufenthaltsbewilligung im Land hatte.

Auf Anfrage von BLICK bestätigte das Aussendepartement EDA, Kenntnis von der Verhaftung eines Schweizer Bürgers in Indonesien zu haben. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können allerdings keine weitere Auskünfte erteilt werden. (nim)

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