Angeklagt ist ein 19 Jahre alter, anerkannter syrischer Flüchtling, der zuletzt in Leipzig wohnte. Er war am 21. Februar, wenige Stunden nach der Tat, mit blutverschmierten Händen im Umfeld der Gedenkstätte festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Schwer bewaffnet brachten ihn Beamte zum Prozess vor dem Berliner Kammergericht.
Die Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberste Anklagebehörde, wirft dem 19-Jährigen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Er soll am Tattag aus dem ostdeutschen Bundesland Sachsen in die Hauptstadt gefahren sein, um im Namen des «Islamischen Staats» (IS) den Angriff zu verüben.
Im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals, das an die Ermordung von sechs Millionen Juden unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erinnert, soll er dann von hinten auf einen Touristen aus Spanien eingestochen haben. Das damals 30 Jahre alte Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Die Bundesanwaltschaft sieht die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke als erfüllt an.
Das Kammergericht hat bislang insgesamt zwölf Verhandlungstermine bis zum 29. Januar 2026 für den Prozess geplant.