Deutschland
Nord-Stream-Verdächtiger in Italien tritt in Hungerstreik

Aus Protest gegen die Haftbedingungen in einem italienischen Hochsicherheitsgefängnis ist der mutmassliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen in einen Hungerstreik getreten.
Publiziert: 09:26 Uhr
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Aktualisiert: 12:51 Uhr
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ARCHIV - Gasempfangsstation am Standort Lubmin. Foto: Stefan Sauer/dpa/Archiv
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der 49 Jahre alte Ukrainer verweigert bereits seit dem 31. Oktober die Nahrungsaufnahme, wie sein Anwalt mitteilte. Serhij K. befindet sich seit dem Sommer in Italien in Untersuchungshaft und soll an Deutschland ausgeliefert werden.

K. wolle mit dem Hungerstreik auf die Achtung seiner Grundrechte bestehen, erklärte Rechtsanwalt Nicola Canestrini. Der Ukrainer fordere insbesondere das Recht auf eine «angemessene Ernährung, auf eine gesunde Haftumgebung, auf menschenwürdige Haftbedingungen und auf Gleichbehandlung mit anderen Gefangenen hinsichtlich Familienbesuchen und Informationszugangs».

Seit seiner Festnahme im Urlaub mit seiner Familie in der Nähe von Rimini im August befasst sich die italienische Justiz mit dem Fall. K. gilt als mutmasslicher Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland in der Ostsee vor drei Jahren. Deutschlands oberste Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion an den Pipelines sowie verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden.

Zuletzt hatte ein Gericht in Bologna der Überstellung des Ukrainers an die deutschen Behörden stattgegeben. Rechtsanwalt Canestrini kündigte allerdings an, den Fall erneut vor Italiens oberstes Gericht zu bringen und Einspruch einzulegen. Dieses hatte die Auslieferung schon einmal gestoppt, nachdem das Gericht in Bologna bereits im September grünes Licht für die Auslieferung gegeben hatte.

Wann die nächste Verhandlung in Rom stattfinden wird, ist unklar. Canestrini erklärte, nicht aufgeben zu wollen, «bis ein Gericht die völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Fragen des Falles geprüft hat». Falls es zum Prozess in Deutschland kommt, würde dieser wahrscheinlich in Hamburg stattfinden.

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