Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vorsieht. Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3000 Euro Entschädigung gezahlt werden.
Diese Summe erhalten auch Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das gilt sowohl für Bundeswehrsoldaten als auch für Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR.
Das Verteidigungsministerium schätzt, das etwa 1000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
Homosexuelle Handlungen waren in Deutschland bis Ende der 1960er Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden.
Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.
(SDA)