Deutsches Gericht hat entschieden
Facebook muss Hetzbeiträge gegen Flüchtling nicht löschen

Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg (D) gestern entschieden.
Publiziert: 07.03.2017 um 15:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:10 Uhr

Ein syrischer Flüchtling unterlag mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Internet-Riesen. Er muss also weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden. Das hat das Landgericht Würzburg (D) gestern entschieden.

Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.

Der Fall wurde in Deutschland verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat. 

Wurde als Terrorist dargestellt

Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil der syrische Flüchtling auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt.

Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Mann.

Dessen Anwalt sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten, zum Beispiel mit hohen Geldstrafen. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. (SDA)

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