Es hätte ein schöner Polterabendausflug werden sollen. Doch es endete in einer Tragödie. Der schreckliche Vorfall passiert am 8. September 2018 in Niederösterreich. Die Braut fährt mit ihren Freundinnen und Bekannten auf einem geschmückten Anhänger mit. Der Traktor schafft eine Kurve nicht und kippt.
Sechs Frauen verletzen sich dabei schwer, sieben werden leicht verletzt. Unter den Schwerverletzten: Die junge 26-jährige Braut. Stunden später stirbt sie, im Spital kann man ihre Kopf- und Thoraxverletzungen nicht heilen (BLICK berichtete).
Nun wurde der Horrorunfall juristisch aufgearbeitet: Der Traktorfahrer, der niemand anderes war als der Bruder der Braut, wurde der grob fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Dies berichtet das Online-Portal der Zeitung «Österreich».
Das Gericht verurteilte ihn zu zehn Monaten bedingter Haftstrafe und 9000 Euro Geldstrafe. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
10 km/h waren höchstens erlaubt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lenker mit dem Gespann zu stark aufs Gas gedrückt und die hohe Geschwindigkeit den tödlichen Unfall verursacht hatte.
Ein Gutachten kam zum Schluss, dass der Fahrer in einer rechtwinkligen Kurve mit 25 bis 30 km/h unterwegs war. Wäre der Anhänger mit Sitzbänken für den Personentransport zugelassen, wären höchstens 10 km/h erlaubt gewesen.
Der Bruder muss wegen der bedingten Strafe vorerst nicht ins Gefängnis. Sein Verteidiger sagte wohl auch deshalb, dass sein Mandant «die wahre Strafe» mit dem Tod der Schwester bereits bekommen habe. Der mittlerweile 26-jährige Bruder sagte vor Gericht aus, dass er den Anhänger selbst gebaut habe.
Richter zeigt Mitleid
Er bekenne sich schuldig – er erklärte: «Ich kenne die Kurve, ich bin sie schon oft gefahren.» Er habe einen Velofahrer überholen wollen, in der «Situationsdynamik» hätte er nicht klar gedacht. «Jeder war gut drauf», erinnerte er sich.
Ein Richter kritisierte ihn jedoch, dass er «risikoerhöhende Faktoren» übersehen habe und wenig nachgedacht habe. Der Angeklagte habe einen «massiven Fahrfehler» gemacht. Zum Schluss zeigte der Einzelrichter jedoch Mitleid: «Ich fühle mit Ihnen, was passiert ist.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pma)