Bestialisch
Häftling vergewaltigt Therapeutin sieben Stunden lang

MÜNCHEN – Robert Kahl sitzt lebenslänglich im Gefängnis – wegen Mordes und Vergewaltigung. Jetzt hat er wieder zugeschlagen: Er vergewaltigte seine Therapeutin.

Der 51-jährige Roland Kahl ist ein übler Verbrecher. Mit 13 Jahren überfieler zwei Mädchen, schlug und fesselte sie. Mit 19 Jahren vergewaltigte er zwei Frauen auf bestialische Weise, wie «bild.de» berichtet. Nach sechs Jahren Gefängnis ermordete er – wieder auf freiem Fuss – eine 25-jährige Engländerin. Dafür kassierte er lebenslänglich.

Seit 1999 sitzt Kahl in der Justizvollzugs-Anstalt Straubing in Bayern. Dort wird er von einer Psychologin (49) betreut. Dabei geschieht das Unfassbare.

Am Abend des 8. Aprils 2009 bemerken die Wärter, dass Roland Kahl nicht in seiner Zelle sitzt. Sie vermuten einen Ausbruch – es wäre nicht sein erster Versuch. Das Hochsicherheitsgefängnis wird sofort umstellt.

Mit selbstgebasteltem Messer bedroht

Doch dann der Schock: Der mehrfache Vergewaltiger hat sich im Büro der Cheftherapeutin eingeschlossen und hält die 49-Jährige als Geisel. Er hat sie gefesselt, geknebelt und bedroht sie mit einem selbstgebastelten Messer. Seit sieben Stunden hält er sie gefangen – vergewaltigt sie immer wieder.

Mit der Geiselnahme will Kahl Telefonate und Briefe mit seiner Brieffreundin erpressen, die ihm bisher verwehrt worden sind. Zum Aufgeben überreden können ihn schliesslich Kollegen der Psychologin.

Opfer tritt vor Gericht auf

Jetzt muss sich der Verbrecher vor Gericht verantworten. Die vergewaltigte Therapeutin tritt als Nebenklägerin im Gericht auf. Sie hofft, dass sie so das Geschehene besser verarbeiten kann. Ihr Mann muss ihr die ganze Zeit die Hand halten, sonst würde sie das Wiedersehen mit ihrem Peiniger nicht aushalten.

Das Urteil wird am 1. März erwartet. Schon am ersten Tag der Verhandlung hat der Sex-Verbrecher seine Tat gestanden. Insgesamt sind drei Verhandlungstage geplant, 14 Zeugen und drei Experten werden angehört. Dann wird über eine allfällige Sicherheitsverwahrung von Roland Kahl entschieden. (gca)

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