Beschwerde abgeschmettert
Franzosen dürfen Le Pen «Faschistin» nennen

Ein Rivale bezeichnete die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen am TV als «Faschistin». Sie wehrte sich vor Gericht – ohne Erfolg.
Publiziert: 28.02.2017 um 18:13 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:54 Uhr
Das höchste französische Gericht hat die Beschwerde von Marine Le Pen abgewiesen.
Foto: STEPHANE MAHE

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit einer Beschwerde gegen die Bezeichnung als «Faschistin» endgültig gescheitert. Das höchste französische Gericht bestätigte am Dienstag den Freispruch des Linkspolitikers Jean-Luc Mélenchon vom Vorwurf der Beleidigung.

Mélenchon hatte 2012 während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: «Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?"

Die Aussage habe die Grenzen der freien Meinungsäusserung nicht überschritten, hiess es in der Entscheidung des Kassationsgerichts. Es wies damit Le Pens Rechtsmittel gegen ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem Oktober 2015 zurück.

Le Pen hatte 2011 den Vorsitz des rechtsextremen Front National von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen übernommen und bemüht sich seitdem um ein gemässigteres Erscheinungsbild der Partei. Sowohl Marine Le Pen als auch Mélenchon kandidieren auch in diesem Jahr wieder für das Präsidentenamt, Le Pen kann nach aktuellen Umfragen mit dem Einzug in die Stichwahl rechnen. (SDA)

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