Nach Terroranschlägen
Beschuldigte in Brüssel vor Schwurgericht

Wegen der islamistischen Terroranschläge in Brüssel vom März 2016 müssen sich zehn Beschuldigte vor einem belgischen Schwurgericht verantworten. Gegen drei weitere wird das Verfahren eingestellt, wie die belgische Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Publiziert: 05.01.2021 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2021 um 16:48 Uhr
Rechtsanwalt Sebastien Courtoy spricht vor einer Sitzung der Brüsseler Ratskammer zu den Terroranschlägen im März 2016 mit der Presse. Wegen der Anschläge müssen sich zehn Beschuldigte vor einem belgischen Schwurgericht verantworten. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa
Foto: ERIC LALMAND

Ein Datum für das anstehende Verfahren steht noch aus. Islamisten hatten am 22. März 2016 bei Anschlägen auf Brüssels Flughafen und die U-Bahn der Stadt 32 Menschen getötet und viele weitere verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich gefordert, acht Beschuldigte wegen Mordes und Mordversuchs im Rahmen eines Terroranschlags und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor ein Schwurgericht zu stellen. Zwei weitere sollten demnach vor ein Strafgericht, das Verfahren gegen drei andere sollte eingestellt werden. Unter den zehn Angeklagten ist auch der vier Tage vor den Anschlägen festgenommene Salah Abdeslam.

Er soll zu einer Zelle der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gehören, die die blutigen Anschläge in Paris im November 2015 und auch in Brüssel im März 2016 verübte. Der französische Staatsbürger wurde in Brüssel bereits zu 20 Jahren Haft verurteilt - wegen einer Schiesserei kurz vor seiner Festnahme, bei der drei Polizisten verletzt wurden.

Sylvie Ingels, die den Anschlag auf den Flughafen überlebt hat, dringt auf Fortschritte in dem Gerichtsverfahren. «Wir warten schon fast fünf Jahre darauf, dass die Dinge vorangehen, und wir hoffen auf Ergebnisse», sagte sie dem Fernsehsender RTBF.

(SDA)

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