Anlass zu den total vier von türkischer Seite eingereichten Rechtshilfegesuchen waren kritische Äusserungen in sozialen Medien gegenüber dem türkischen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan.
Die Tat müsse im Staat, in dem das Gesuch gestellt wird, strafbar sein. In der Schweiz sei dies nicht der Fall sagte Folco Galli, Informationschef des Bundesamtes für Justiz, am Donnerstag gegenüber der «Tagesschau» von SRF.
Würde in der Schweiz im Rahmen der politischen Diskussion eine ähnliche Kritik an einem Mitglied des Bundesrates geäussert, würde dies vielmehr als freie Meinungsäusserung toleriert.
Insgesamt sind beim Bundesamt für Justiz vier Rechtshilfegesuche aus der Türkei eingegangen. Darin fordert die türkische Regierung den Bund dazu auf, ihr bei der Verfolgung von Kritikern zu helfen. Ein erster Entscheid ist nun erfolgt, drei weitere stehen noch aus. (SDA/kra)