Artenschutzverstosses
Zoll in Düsseldorf entdeckt gebratenes Schuppentier bei Reisender

Ein gehäutetes und gebratenes Schuppentier haben Zollbeamte am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck einer Reisenden entdeckt. 42-Jährige transportiert Delikatesse, ihr droht jetzt Strafverfahren wegen Artenschutzverstosses.
Publiziert: 26.01.2022 um 11:23 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Schuppentiere sind durch internationales Artenschutzrecht geschützt. Einfuhr und Handel sind streng verboten. (Symbolbild)

Wie der Zoll in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte, wollte die Frau das Tier als Delikatesse zu Verzehrzwecken einführen. Schuppentiere sind allerdings international streng geschützt. Die Beamten beschlagnahmten das zubereitete Tier und leiteten darüber hinaus ein Strafverfahren gegen die 42-Jährige ein.

Nach eigenen Angaben hatte die in Mönchengladbach lebende Frau das Schuppentier während eines Aufenthalts in Ghana auf einer Farm erworben und wollte es als Delikatesse zu Hause gemeinsam mit ihrer Familie essen. Das Tier befand sich gut verpackt in einer Plastiktüte in einem Koffer mit weiteren Lebensmitteln. Gegen deren Einfuhr sprach nichts. Schuppentiere aber sind durch internationales Artenschutzrecht geschützt. Einfuhr und Handel sind streng verboten.

(AFP)

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?