Anna Chapman wurde fast zur Whistleblowerin
Kreml setzte Agentin «Null-Null-Sex» auf Snowden an

Heisser Auftrag für die schöne Spionin Anna Chapman. In ihrer sexy Mission sollte sie den US-Whistleblower Edward Snowden betören, aushorchen und in Russland einsperren.
Publiziert: 08.12.2014 um 14:53 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:42 Uhr
Anna Chapman verdreht den Männern leicht den Kopf.
Foto: ZVG
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«Snowden, willst du mich heiraten?» Romantisch war der Twitter-Heiratsantrag der schönsten russischen Spionin Anna Chapman (32) an Whistleblower Edward Snowden (31) zwar nicht – dafür umso berechnender.

Ein ehemaliger Major des weissrussischen Geheimdiensts KGB verrät jetzt, welche perfide Absicht hinter der geplanten Vermählung steckte.

Agentin «Null-Null-Sex» war nämlich von oberster Stelle aus auf Snowden angesetzt worden: Mit der Lizenz zum Verführen. Die Idee, die Sexbombe auf Snowden anzusetzen, sei vom Kreml-Spionage-Chef Wladimir Skorik gekommen.

Er fürchtete «Agentin 90-60-90»

Während des Techtelmechtels mit dem 31-Jährigen Amerikaner hätte ihn die scharfe Spionin laut «Sunday People» über die Lauschangriffe der USA und der Briten aushorchen sollen. Die Hochzeit war der Versuch, Snowden in Russland einzusperren.

«Hätte er ja gesagt, hätte er das Recht auf die russische Staatsbürgerschaft gehabt», sagt der KGB-Mann. Als Russe hätte er fortan eine Erlaubnis gebraucht, um das Land verlassen zu können. Doch die beiden haben sich nur ein einziges Mal getroffen. «Er macht sich Gedanken um die Konsequenzen», sagt der Major.

Chapman, gerne auch als «Agentin 90-60-90» betitelt, lebte mehrere Jahre in London, bevor sie für Russland in den USA spionierte. Zusammen mit neun anderen Agenten wurde Chapman gegen vier in Russland inhaftierte Westspione ausgetauscht. Mittlerweile ist sie zurück in Russland und hat dort Prominenten-Status erreicht.

Auch Snowden hockt noch immer in Moskau. Bisher hat er in keinem anderen Land Asyl bekommen. Bei einer Rückkehr in die USA droht ihm ein eher aussichtsloser Prozess und eine hohe Gefängnisstrafe. (lex)

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