Ohne Brezn, Bier, Weisswurst und süssem Senf geht in Bayern nichts.
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Alkohol im öffentlichen Raum
Verwaltungsgerichtshof kippt bayernweites Alkoholverbot

Kläger aus Regensburg scheitert aber mit weitergehenden Forderungen.
Publiziert: 19.01.2021 um 16:24 Uhr
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In Bayern darf wieder Alkohol im öffentlichen Raum getrunken werden. (Symbolbild)
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Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Landesregierung für ganz Bayern verhängte Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt. Nach dem Infektionsschutzgesetz sei nur an bestimmten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot vorgesehen, entschied das Gericht am Dienstag in München. Mit dem pauschalen Alkoholverbot in ganz Bayern habe die Landesregierung die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers überschritten.

Man darf wieder trinken

Durch das pauschale Alkoholverbot war es seit Dezember nicht mehr erlaubt, im öffentlichen Raum etwa Glühwein zu trinken. Gastronomische Betriebe mit solch einem Ausserhausangebot mussten dieses wieder einstellen. Mit der ab sofort geltenden Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt.

Auch weitere Regelungen sollten gekippt werden

Der Kläger wollte auch weitere Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kippen, damit scheiterte er aber. So sieht der Verwaltungsgerichtshof die Kontaktbeschränkungen, wonach sich Angehörige eines Hausstands nur mit einer weiteren Person treffen dürfen, durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.

Der Kläger wollte auch die Schliessung von Bibliotheken und Archiven kippen. Hier erklärte das Gericht es bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren für offen, ob dies verhältnismässig ist - bis zu dieser Entscheidung bleibt die Schliessung aber.

Den Antrag, die 15-Kilometerbegrenzung für tagestouristische Reisen ausser Vollzug zu setzen, bewertete das Gericht als unzulässig. Dies begründete die Kammer aber nur damit, dass der Kläger selbst nicht davon betroffen ist, weil diese Massnahme in Regensburg derzeit nicht gilt. Das Gericht traf aber keine Aussage über die Rechtmässigkeit der Regelung. (AFP)

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