Absurdes Gesetz
Witwe zahlt für tote Ex-Frau ihres Mannes

Eine Witwe muss seit dem Tod ihres Mannes monatlich 140 Euro abgeben – an die lange verstorbene Ex-Frau ihres Mannes. Wie kann das sein?
Publiziert: 28.01.2024 um 04:53 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2024 um 10:08 Uhr
Gabriele Greif muss für die tote Ex-Frau ihres Mannes jeden Monat rund 140 Euro zahlen.
Foto: Screenshot BR

Gabriele Greif war 30 Jahre glücklich verheiratet, lebte mit ihrem Manfred, ihrem «Mr. Right», wie sie im Bayerischen Rundfunk erzählt. Schliesslich starb ihr Mann vor drei Jahren, sie erhielt das Erbe und die Witwenrente.

Doch etwas machte sie stutzig: Auf der Abrechnung werden ihr 137,02 Euro Versorgungsausgleich abgezogen – pro Monat! Diese gehen an die Ex-Frau ihres Mannes, der vor 40 Jahren schon mal verheiratet war. Das Kuriose daran: Die Ex-Frau ist seit längerer Zeit tot. Trotzdem muss Gabriele Greif den Versorgungsausgleich zahlen, das Geld streicht dabei der Staat ein.

Pflicht vererbt – aber nicht das Recht

Die Erklärung: Als die erste Ehe von Manfred Greif auseinander ging, musste er an sie einen Versorgungsausgleich für entgangene Rentenansprüche zahlen, soweit so normal. Doch dann starb die Ex-Frau. Nach ihrem Tod stellte er einen Antrag, diesen nicht mehr zu zahlen, was bewilligt wurde.

Nun starb auch er – und der Versorgungsausgleich taucht wieder auf. Denn: Manfred Greif vererbte seiner Frau die Pflicht, den Ausgleich zu zahlen, nicht aber das Recht, den Antrag zu stellen, nicht mehr zahlen zu müssen. Das könnte nur Manfred. Gabriele Greif ist empört und sagt gegenüber BR: «Wie soll denn das gehen? Ein Toter kann keinen Antrag mehr stellen.»

Klage wurde abgewiesen

Es könne nicht sein, dass sie für einen Toten bezahlen müsse. Insgesamt hat sie nämlich schon über 5000 Euro gezahlt. Sie legte beim Amt und beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage ein – und wurde abgewiesen. Das Gesetz gibt dem Staat recht.

Trotzdem will sie nicht aufhören, zu kämpfen. Sie hat sich einen Anwalt geholt und will gegen das absurde Gesetz vorgehen. (neo)


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