Darum gehts
- EU-Staaten dürfen Asylsuchende künftig in Drittstaaten ohne Verbindung abschieben
- Gesetzesänderung schafft rechtliche Grundlage für Ruanda-Modell in EU-Ländern
- Britisches Ruanda-Vorhaben kostete etwa 830 Millionen Euro
Die EU schafft die Grundlage für eine deutlich verschärfte Abschiebepolitik. Deutschland und andere EU-Staaten sollen Schutzsuchende künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben, wie aus einer Einigung von Vertretern der Mitgliedsländer und des Europaparlaments hervorgeht.
Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es künftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
Die Gesetzesänderung muss noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Ruanda-Modell
Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. Für unbegleitete Minderjährige gibt es hingegen die von den EU-Staaten geforderte Ausnahme. Für sie bleibt ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.
Damit soll auch die rechtliche Grundlage für das sogenannte Ruanda-Modell geschaffen werden. Grossbritannien wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dortbleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird.