28 Hiebe auf den Rücken
Indonesier (46) wegen Ehebruchs öffentlich ausgepeitscht

In Indonesien wurden ein Mann und eine verheiratete Frau öffentlich ausgepeitscht – weil sie eine Affäre hatten. Da der Mann zuvor bei der Ausarbeitung von strengeren Ehebruchsgesetzen mithalf, war ihm die drohende Strafe bestens bekannt.
Publiziert: 01.11.2019 um 20:06 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2019 um 20:49 Uhr
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Der Indonesier Mukhlis bin Muhammad (46) wurde wegen Ehebruchs öffentlich ausgepeitscht.
Foto: AFP

Der Indonesier Mukhlis bin Muhammad (46), ein islamistischer Religionsführer, wurde am Donnerstag öffentlich ausgepeitscht. Sein Vergehen: Ehebruch. Wie «BBC News» schreibt, sei Mukhlis der erste religiöse Führer, der im Ort Aceh öffentlich ausgepeitscht wurde, seitdem das Scharia-Gesetz im Jahr 2005 in Kraft getreten war.

Die konservative Region Aceh ist das einzige Gebiet in Indonesien, das das strenge islamische Gesetz, die Scharia, praktiziert. Neben ausserehelichem Sex sind auch Sex zwischen Homosexuellen, Glücksspiele und der Konsum, die Herstellung sowie der Vertrieb von Alkohol verboten.

Mukhlis beriet den Gesetzgeber

Mukhlis war zuvor für die Organisation MPU tätig. Diese berät die lokale Regierung und den Gesetzgeber bei der Ausarbeitung sowie der Umsetzung des Scharia-Rechts in Aceh. Unter anderem half die Organisation in den letzten Jahren auch bei der Ausarbeitung von strengeren Ehebruchsgesetzen mit.

Nun wurde der 46-Jährige selber deswegen bestraft, weil er eine Affäre mit einer verheirateten Frau hatte. Im September wurde das Paar offenbar in einem Auto von Beamten erwischt. Das Fahrzeug hatten sie in der Nähe eines Touristenstrandes geparkt.

Öffentliche Peitschenschläge als Strafe

Am Donnerstag folgte nun die Strafe: 28 Peitschenschläge für den Mann, 23 Schläge für die verheiratete Frau.

«Das ist Gottes Gesetz. Jeder muss gepeinigt werden, wenn seine Schuld bewiesen ist. Auch wenn er ein Mitglied der MPU ist», sagte der stellvertretende Bürgermeister Husaini Wahab, gegenüber BBC News. Mukhlis sei deswegen aus der MPU ausgeschlossen worden.

Laut dem Gesetz muss das Auspeitschen in der Öffentlichkeit stattfinden. Den Kindern ist das Zuschauen jedoch untersagt. Um zu verhindern, dass diejenigen, die den Peitschenstock schwingen, identifiziert werden können, sind all ihre Körperteile bedeckt. Nur ihre Augen sind sichtbar. (frk)

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