21 Tote bei Massenpanik
Loveparade-Katastrophe muss vor Gericht verhandelt werden

Sieben Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht für eine überraschende Wende gesorgt. Das Unglück muss nun doch vor Gericht aufgearbeitet werden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte.
Publiziert: 24.04.2017 um 11:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:30 Uhr
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An der Loveparade 2010 wurden 21 Menschen in der Massenpanik getötet.
Foto: dpa/Rene Tillmann

Bei der Katastrophe waren vor sieben Jahren 21 Menschen ums Leben gekommen und über 600 verletzt worden. Das Landgericht in Duisburg hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte mangels Erfolgsaussichten zunächst nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Gegensatz zum Landgericht jedoch für hinreichend wahrscheinlich.

Gutachten verwertbar

Das Ermittlungsergebnis lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems bei der Loveparade 2010 zu der Katastrophe geführt haben. Das Gutachten des Sachverständigen Keith Still sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar.

Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht. (SDA)

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