Der Abstimmungskampf um die Unternehmenssteuerreform (USR) wird immer härter geführt. Nun mischen sogar die Richter mit. Auf Gesuch von SP-Nationalräten hat das Basler Zivilgericht gegen den Gewerbeverband eine superprovisorische Verfügung erlassen. Der Verband darf eine Fotomontage per sofort nicht mehr verbreiten. In der welschen Abstimmungszeitung hatte der Verband unter der Führung von FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler auf einem Foto zur Einreichung des USR-Referendums ein SP-Banner mit folgendem Slogan überschrieben: «Die Jobs? Wen interessiert das schon!».
Der Gerichtsentscheid lässt die Kontrahenten nun aber keineswegs ruhiger werden. Der Gewerbeverband hat das Foto zwar mittlerweile eingeschwärzt. Doch nicht etwa aus Einsicht, sondern weil man die angedrohten 10’000 Franken Strafe nicht zahlen will. Laut Bigler setzt der Verband dieses Geld ein, «um auf anderen Kanälen auf diese demokratiefeindlichen Machenschaften und auf die Jobkiller aus Gewerkschaften und SP aufmerksam zu machen». Argumente hätten die Genossen keine. «Darum will man die politischen Gegner über juristische Winkelzüge mundtot machen.»
Für SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer ist das Urteil hingegen eine Schlappe für den Gewerbeverband. «Das Gericht zeigt Hans-Ulrich Bigler und Co. klar die Grenzen auf.» Offensichtlich hätten die USR-Befürworter keine Argumente, gibt Leutenegger zurück. «Nun müssen sie ihre Lügenkampagne stoppen.»