Der heute 54-jährige Schweizer tötete am Morgen des 16. September 2006 in Wetzikon nach durchzechter Nacht einen 25-jährigen Taxifahrer mit einem Messerstich in den Hals getötet.
Der junge Mann hätte ihn heimfahren sollen, wollte aber noch ein Telefongespräch mit der Taxizentrale beenden. Dies versetzte den Fahrgast derart in Rage, dass er zustach. Nach dem tödlichen Angriff wurde der Messerstecher noch am Tatort festgenommen.
Für den Tatzeitpunkt attestierte ihm die gerichtspsychiatrische Gutachterin Schuldunfähigkeit. Er stand unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss und leidet an einer Hirnschädigung. Der psychisch kranke Mann war Polizei und Justiz seit Jahren bekannt. Laut Gutachten besteht die Gefahr von Rückfällen, die aber mit einer Therapie gemildert werden könne.
Staatsanwalt und Verteidiger sowie auch das Gericht folgten der Gutachterin in ihrer Ansicht. Der schuldunfähige aber gefährliche Mann wurde deshalb nicht verurteilt, obwohl er objektiv eine vorsätzliche Tötung begangen hat, wie das Gericht ausdrücklich festhielt.
Schon heute befindet sich der Mann in einer Spezialabteilung der kantonalen Strafanstalt Pöschwies im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Die nun angeordnete stationäre Massnahme bedeutet, dass der Täter dort bleibt und eine intensive mehrjährige Therapie absolvieren muss.
Nach maximal fünf Jahren wird er erneut beurteilt. Die Massnahme kann wiederholt um jeweils maximal fünf Jahre verlängert werden. Wenn keine Besserung seines Zustandes eintritt, ist auch nachträglich eine Verwahrung möglich.
Auf Anordnung des Gerichts muss der 54-Jährige der Mutter und dem Stiefvater des Opfers Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen von insgesamt rund 60000 Franken entrichten.
Pannen und Fehlentscheide
Die damalige Tat hatte nicht nur aufgrund ihrer Sinnlosigkeit und Brutalität Schlagzeilen gemacht. Noch höhere Wellen schlug die Erkenntnis, dass sie die Folge von Pannen und Fehlentscheiden war, wie eine Untersuchung der Abläufe ergab. Der Beschuldigte hätte an jenem Tag gar nicht auf freiem Fuss sein dürfen!
Rund drei Wochen zuvor hatte das Zürcher Obergericht angeordnet, den Mann in Sicherheitshaft zu nehmen. Hatte dasaber nicht überprüft. Prompt wurde diese Massnahme «vergessen». Zudem war der Mann aufgrund eines umstrittenen Kurzgutachtens wenige Tage vor der Tat aus einer Klinik entlassen worden, wo er wegen Randalierens eingewiesen worden war – wie früher schon mehrmals.
Der Fall beschäftigt deshalb die Justiz weiter: Gegen den Psychiater, der das letzte Gutachten erstellt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein, der Psychiater rekurrierte gegen den Beschluss.
Untersuchungen gegen den Bezirksrichter, der die letzte Entlassung sowie gegen den Oberrichter, der die Sicherheitshaft verfügt hatte, lehnten das Obergericht beziehungsweise das Kantonsparlament ab. Auch gegen diese beiden Beschlüsse sind Rekurse hängig. (SDA/zum)