Zwischen Fussgängern und Velofahrerin tobt er schon lange, der Krieg ums Trottoir und um die Altstadt. Fussgängerzonen und Trottoirs sind eigentlich Fussgängern vorbehalten. Aber es gibt Ausnahmen: Überall dort, wo die Situation für Velos auf der Strasse zu gefährlich wäre oder sie einen grossen Umweg fahren müssten, dürfen im Schritttempo aber auch Fahrräder fahren.
«Das haben wir akzeptiert – weil es sinnvoll ist», sagt der Präsident von Fussverkehr Schweiz und Zürcher Nationalrat Thomas Hardegger zu Blick.ch.
«Fehl am Platz»
Doch gestern hat der Bundesrat etwas entschieden, das Hardegger überhaupt nicht sinnvoll findet. Ab jetzt sollen überall dort, wo Velos zugelassen sind, auch E-Bikes und Segways fahren dürfen. «Die vom Astra unter dem Titel Erleichterungen beschlossenen Anpassungen der Signalisationsverordnung sind für die Fussgänger gefährlich und beeinträchtigen die Qualität der Fussgängerflächen», schreibt Fussverkehr Schweiz in einer Mitteilung.
«Bereits die heutige Regelung, dass Fussgängerflächen für Velos geöffnet sind, ist vielerorts unhaltbar», heisst es weiter. Die «schnellen Velos und sehr schweren Segways» verschärften die Situation zusätzlich. «Motorisierte Fahrzeuge gehören nicht aufs Trottoir und sind in der Altstadt fehl am Platz», sagt SP-Politiker Hardegger.
«Vorstoss in der Frühlingssession»
Schon in der gestrigen Anhörung hat sich der Verband gegen die Änderungen gewehrt. So würden die Fussgänger «noch mehr in Bedrängnis geraten». Dass die Stehroller in der Schweiz zugelassen wurden, sei grundsätzlich «ein Fehler».
Deshalb fordert Fussverkehr Schweiz jetzt Kantone, Städte und Gemeinden auf, alle Flächen zu überprüfen, welche für das Velo – und somit neu auch für gewisse Motorfahrzeuge mit Elektromotor – frei gegeben sind. Und wenn das nichts bringt? «Dann muss man eventuell parlamentarisch eingreifen und einen Vorstoss in der Frühlings- oder Sommersession ins Auge fassen», sagt Hardegger. (lex)
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