Ein unscheinbares Mietshaus in einem Dorf im Kanton Luzern. Im zweiten Stock sitzt Roman H.* (32) in seiner verrauchten Drei-Zimmer-Wohnung. An seinem Laptop chattet er mit jungen Mädchen und macht ihnen zweifelhafte Komplimente. O-Ton: «Du siehst ja süss und hübsch aus.»
Doch: Es bleibt nicht nur bei netten Worten. Der Plattenleger zieht sich auch aus. Er fotografiert sich im Bademantel, darunter blitzt sein nacktes Glied hervor. Er macht eine Nahaufnahme von seinem erigierten Penis, filmt ihn mit dem Handy und versendet seine Werke über Facebook. Am anderen Ende: 13-, 14-jährige Mädchen. Überrumpelt, unerfahren, schutzlos – leichte Opfer.
«Zeig mal was Schönes von Dir», schreibt er Melanie (14) aus Dortmund (D). Er will Nacktbilder des Teenagers sehen. Die beiden chatten stundenlang. Was Roman H. nicht ahnt: Melanie ist kein junges Mädchen. Hinter ihrem Profil verbirgt sich Tina Z.* (45). Die Berlinerin protokolliert und archiviert den Chat akribisch. Ihr Ziel: Dem dreisten Internet-Grüsel das Handwerk zu legen. Sie bekam einen Tipp: «Der Mann hat üble Fotos an die Tochter einer Freundin versendet. Dazu einen widerlichen Chat. Schlimm!» Zur Anzeige bringt die Bekannte die Taten dennoch nicht. Tina Z. dazu: «Sie sagte mir, die Beamten hätten ihr nur geraten, den Typen zu blockieren. Aber man muss vor solchen Gestalten warnen!»
BLICK konfrontiert den Hilfsarbeiter in seiner Wohnung mit dem Chatprotokoll. Der Luzerner kommt ins Stottern: «Ich habe nicht gewusst, dass sie erst 14 Jahre alt ist. Ich dachte, sie sei so alt wie ich», sagt er anfangs. Auf Nachfrage räumt er jedoch ein, dass ihm das Mädchen ihr Alter geschrieben habe. «Aber erst später», sagt er kleinlaut.
Warum er denn nicht aufgehört habe, mit ihr zu chatten, kann er nicht sagen: «Das weiss ich nicht. Es tut mir leid, es war ein Fehler. Ich stehe auf gleichaltrige Frauen, es ist das erste Mal, dass ich mit einer Minderjährigen chatte», behauptet der Vater eines sechsjährigen Sohnes.
Das junge Mädchen aus Deutschland kündigt im Chat sogar an, ihren Verehrer mit einer Freundin in der Schweiz besuchen zu wollen. Was antwortet Roman H.? Im Chat freut er sich auf einen «Dreier» in seiner Wohnung. Und fügt sogar eine Bitte für den Zoll an: «Bring mir noch Kippen mit!» Der 32-Jährige rudert zurück: «Nein, ich hätte doch nie Sex mit ihr gehabt. Wir hätten uns nur unterhalten. Nein, mit einer 14-Jährigen hätte ich nichts gemacht», sagt er. Doch: In Videosequenzen befriedigt er sich selbst – und ruft das Mädchen sogar an.
Die üblen Chats könnten für Roman H. ein Nachspiel haben. Noch wartet man bei der Staatsanwaltschaft Luzern auf ein mögliches Rechtshilfegesuch aus Deutschland. Eventuell wird der Kanton selbst aktiv. Sprecher Simon Kopp: «Aufgrund der bisherigen Angaben müsste man prüfen, ob der Artikel 187 des Strafgesetzbuches greift.» Der stellt folgende Vergehen unter Strafe: Gefährdung von Minderjährigen (unter 16 Jahre), Aufforderung, Fotomaterial oder Filmmaterial mit sexuellem Inhalt zu senden, sowie sexuelle Handlungen mit Kindern. Für Kopp ist klar: «Solche Fälle muss man sehr ernst nehmen und abklären.»