Sechs Tage alt und schon Stress mit den Behörden
Jessico darf nicht Jessico heissen

Jessico soll es heissen, ihr zweites Kind, sagten sich Alain und Miriam Flaig. Dabei haben sie die Rechnung ohne das Zivilstandsamt gemacht.
Publiziert: 04.02.2014 um 00:01 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 04:02 Uhr
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Alain und Miriam Flaig mit den Söhnen Fynn (l.) und Jessico im Spital.
Foto: Peter Mosimann
Von Marlene Kovacs

Alain (26) und Miriam (24) Flaig sind überglücklich. Am letzten Mittwoch kam im Spital Langenthal BE ihr zweiter Sohn zur Welt. «Es war eine Spontangeburt», sagt der stolze Vater. «Wir waren um drei Uhr im Spital, und 17 Minuten später war er schon da. Wir nannten ihn Jessico.»

Doch das Glück der Flaigs ist getrübt. Einen Tag nach der Geburt erhält die Familie in Huttwil BE einen Brief des Zivilstandsamtes Oberaargau. «Das Zivilstandsamt akzeptiert den Namen Jessico nicht», sagt  Alain Flaig. «Er sei zu weiblich.»

Im Amtsschreiben steht: «In den uns zur Verfügung stehenden Mitteln wird Jessico als weiblicher Vorname definiert. Das Zivilstandsamt ist verpflichtet, Vornamen zu prüfen und zurückzuweisen, wenn sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen sollten.» Die Eltern wurden aufgefordert, schriftlich zu erklären, warum sie ihren Sohn Jessico nennen wollen.

Für den Automechaniker ist das unverständlich: «Wir waren total überrascht und wütend. Für uns ist der Name eindeutig männlich. Schon alleine wegen der Endung auf o», sagt er. «Warum dürfen wir unseren Sohn nicht nennen, wie wir wollen?»

Der Name Jessico sei den Eltern während eines Gesprächs in den Sinn gekommen. «Er hat uns auf Anhieb gefallen.» Die Flaigs räumen zwar ein, dass sie keine Informationen über den Namen finden konnten.

Für Vater Alain ist aber klar: «Wir würden unseren Sohn niemals demütigen! Deshalb haben wir Bekannte gefragt. Alle fanden, der Name sei eindeutig männlich.»

Die Familie ist bereit, für ihren Wunschnamen zu kämpfen. «Wir werden dem Amt schriftlich erklären, warum uns der Name so gut gefällt und weshalb er eindeutig männlich ist», sagt Flaig.

Bis vor Gericht würde er den Fall aber nicht weiterziehen. «Es wäre zwar schrecklich, wenn wir unseren Sohn umbenennen müssten. Bleibt uns aber keine Wahl, machen wir das im Notfall.» Bei ihrem ersten Sohn – er ist heute 16 Monate alt – hatten die Flaigs übrigens keine Probleme: Ihn nannten sie Fynn.

Diese Namen sind verboten

Zürich – Satan, Verleihnix, Waldmeister, Crazy Horse: Diese Vornamen wollten Eltern in Deutschland und der Schweiz ihren Kindern geben. Doch bei den Behörden blitzten sie ab. Laut Zivilstandsverordnung dürfen Beamte Namen zurückweisen, die «die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen». Bei der Namensgebung richten sich Ämter hier und in Deutschland meist nach dem «Internationalen Handbuch der Vornamen».

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