Mit über 20 Messerstichen hat Michael B.* (28) Anfang 2014 seine 81-jährige Grossmutter Inge B.* in Aarau getötet. Jetzt hat ihn das Bezirksgericht Aarau verwahrt.
Das Bezirksgericht stützte sich bei seinem Entscheid auf ein psychiatrisches Gutachten. Der Mann sei aufgrund seiner schizophrenen Grunderkrankung nicht mehr in der Lage gewesen, eine unmittelbare Einsicht in das Unrecht der Handlung zu entwickeln.
Ohne entsprechende stationäre psychiatrische Behandlung bestehe jedoch ein hohes Risiko für weitere Straftaten. Zu befürchten seien Gewalttaten, die der Mann aus einer wahnhaften Verkennung heraus begehen könne, hält das Gutachten fest. Der 28-Jährige sei schuldunfähig.
«Tragischer Fall»
«Es ist ein tragischer Fall», sagte die Gerichtspräsidentin. Die Tat stehe im Zusammenhang mit der Erkrankung von Michael B.. Der Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Eigentlich liegt als Straftatbestand vorsätzliche Tötung vor.
Das Bezirksgericht ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt an. Der Mann befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer psychiatrischen Klinik. In frühestens fünf Jahren wird die Massnahme überprüft.
«Ich hatte sehr phantasievolle Wahnvorstellungen.» Das sagte der schlanke, mittelgrosse Mann mit kurzen, dunkelbraunen Haaren, bei der Befragung vor Gericht. «Ich kann mich an den Tag erinnern, aber ungern. Es fällt mir schwer darüber zu reden.»
Streit um Medikamente
Er hatte die von ihm geliebte Grossmutter am 14. Januar 2014 in deren Einfamilienhaus im ruhigen Aarauer Wohnquartier Zelgli brutal niedergestochen. Zuvor gab es einen Streit, weil er seine Medikamente gegen die psychische Störung Schizophrenie nicht mehr schluckte.
Er stach in der Küche mit zwei Messern insgesamt 24 Mal auf die Grossmutter ein. Sie verblutete. Er versuchte die Leiche in den Grüncontainer zu legen. Das misslang. Die Leiche war zu schwer.
Einen Tag später fand die Polizei die Leiche im Haus. Die im Kanton Bern lebende Tochter hatte ihre Mutter nicht erreichen können. Noch in der Nacht wurde der Mann als Tatverdächtiger verhaftet. Später gestand er die Tat.
«Böser Sektenführer»
Er habe in seiner Grossmutter einen «bösen Sektenführer oder Imperator» gesehen, gab der Mann als Motiv an. Der IV-Rentner wird bereits seit mehreren Jahren wegen seiner Schizophrenie behandelt. Doch er nahm die starken Medikamente zuletzt nicht mehr. Er hatte im Internet Informationen über deren Nebenwirkungen gelesen.
Besonders tragisch ist, dass sich der Schweizer rund sechs Wochen vor der Tat in der psychiatrischen Klinik in Königsfelden befunden hatte. Der Amtsarzt liess ihn nach einem Hinweis des Beistandes einweisen.
Zwei Klinikärzte entliessen den Mann nach zwölf Tagen. Er solle die Medikamente nehmen, hiess es. Die rasche Entlassung sei eine Fehleinschätzung der Ärzte gewesen, kritisierte der Verteidiger. Er warf die Frage nach der Staatshaftung auf.
«Eine Chance»
Der 28-Jährige sagte vor Gericht mehrmals, er sei mittlerweile «krankheitseinsichtig». Er sehe «eine Chance, nach dem Delikt nun mit der Krankheit neu zu beginnen».
Er machte bei der Befragung einen eher aufgeräumten Eindruck. Er drückte sich klar aus. Das Neuroleptika muss er jeden Tag nehmen, teilweise wird es ihm als Depotspritze verabreicht.
Er besucht in der geschlossenen Abteilung der Klinik auch Arbeits- und Psychotherapien. «Die Wahnvorstellungen sind mit den Medikamenten weggegangen. Mir geht es heute besser», erzählte er: «Ich hoffe, eines Tages fähig zu sein, ein normales Leben zu führen.» Das Gericht und die wenigen Zuschauer hörten sich dies an - stillschweigend. (bau/SDA)