Flüchtlinge schleifen sich die Fingerkuppen ab! Schmerzhafte Methode gegen die Rückschaffung

  • Publiziert: 06.02.2012
  • von Peter Brühwiler
Hinter dem Zaun liegt Deutschland: Empfangszentrum Basel (Archiv) play «Niemand will hier unnötig bleiben»: Empfangszentrum Basel (sda)

CHIASSO - Asylbewerber greifen zu drastischen Mitteln, um in der Schweiz ein Gesuch stellen zu können: Sie schleifen sich die Haut. Damit man keine Fingerabdrücke nehmen kann.

Im Dublin-System gibt es keine zweite Chance. Ein Migrant, der beispielsweise in Italien einen Erstantrag auf Asyl gestellt hat, kann in der Schweiz nicht nochmals ein Asylverfahren durchlaufen. Verraten werden die Antragssteller durch ihre beim ersten Antrag registrierten und in der Datenbank Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke.

Dagegen wehren sich laut «Tages-Anzeiger» vor allem Eritreer, indem sie sich mittels Schleifpapier oder an einer rauhen Wand die Fingerkuppen abschleifen. Nach Angaben der Empfangszentren dürfte es sich in der Schweiz um über 200 Migranten handeln, die jährlich mit abgeschliffenen Fingerkuppen um Asyl ersuchen.

Spätestens bei der zweiten Nachkontrolle

Auch Roger Lang, Leiter des Basler Empfangzentrums, hat monatlich mit mehreren solchen Fällen zu tun. Ob der Abgleich mit der Eurodac-Datenbank irgendwann klappe, sei eine Frage der Konsequenz, sagt er. «Bis jetzt hatten wir immer den längeren Schnauf.» Normalerweise regenerieren sich die Fingerkuppen innert zwei bis drei Wochen. «Spätestens bei der zweiten Nachkontrolle klappt die Prozedur des Fingerabdruck-Abgleichs eigentlich immer.»

Eine Möglichkeit, das Abschleifen der Fingerkuppen zu unterbinden, hat Roger Lang nicht. Aber: «Die Empfangszentren sind die am wenigsten komfortable Unterbringung.» Niemand wolle hier unnötig bleiben. «Wenn sie merken, dass es ohne Fingerabdruck nicht weiter geht, koopererieren sie in aller Regel», sagt Lang.

Keine Alternative zum Fingerabdruck

Dass sich überwiegend Eritreer die Fingerkuppen abschleifen, ist laut Lang eine numerische Problematik: «Sie sind am häufigsten bereits in der Dublin-Datenbank erfasst.» Allerdings will er das Problem nicht überbewerten. «Die Zahl der Fälle liegt im einstelligen Prozentbereich.»

Der Fingerabdruck ist derzeit die einzige Möglichkeit, einen Asylbewerber mit einem bereits gemachten Erstantrag zu erkennen. Gerade weil alle Dublin-Fälle mit dem Fingerabdruck registriert sind, sieht Roger Lang keine realistische Alternative zu diesem System. Denkbar wäre beispielsweise, Asylsuchende anhand ihrer Augeniris zu identifizieren. «Aber dann hätten wir keine Vergleichsmenge», sagt Lang.

Kommentare (10)

  • Thomas  Keller , Eiken
    Wieder einmal super kompetente Kommentare von unseren "Spezialisten"! Wie soll man jemanden aus- oder rückschaffen wenn man ihn nicht identifizieren kann? Denkt ihr, dass z.B. Deutschland einfach jemanden zurücknimmt ohne dass die Schweiz beweisen kann, dass diese Person dort schon einmal einen Asylantrag gestellt hat? Denkt ihr, wir können einfach ein paar Leute mit dem Flieger nach Nigeria bringen, nur weil diese schwarz sind und "irgendwie nach Nigerianer aussehen". Solange die Identität oder mindestens die Nationalität nicht 100 klar ist, nimmt kein Land solche Leute zurück. Manchmal liebe Leserbriefschreiber, liegt es nicht an unseren "unfähigen" Behörden, sondern einfach am gesamten System...
    • 07.02.2012
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  • Roli  Meier
    Ist doch wirklich ganz einfach. Wenn das jemand macht, möchte er doch eine ganz normale Handlung verhindern, welche zu einem Asylantrag gehört. Resp. man weiss ganz genau, dass er schon irgendwo abgewiesen wurde. Also gar nicht darauf eingehen und sofort wieder wegweisen. Ich habe Sch....-Asylpolitik unseres Bundesbern langsam mehr als satt!!!!!!!!!!! Sorry, für den Kraftausdruck, aber ich denke es geht immer mehr "Eidgenossen" gleich.
    • 07.02.2012
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  • Karl  Liniger , Cham
    Ganz einfach die Augen-Iris scannen. Das macht man z.B. in den USA bei Einreise. Abschleifen kann man die nicht und Kontaktlinsen kann man entfernen.
    • 07.02.2012
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  • Meier  Susi , Luzern
    Die Lösung ist doch ganz einfach. Wer sich die Fingerkuppen abschleift, will etwas verstecken. Also wer dies mach, wird gar nicht bearbeitet undabgewiesen. Aber, und das ist ganz sicher, gibt es wieder Kreise in der Schweiz, die auch gegen diese Lösung sind.
    • 06.02.2012
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  • Andreas  Karz
    Eigentlich ganz einfach abgeschliffene Fingerkuppen = schuldig. Warum da noch lange diskutieren?
    • 06.02.2012
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